Guten Morgen.
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine vollständige Beseitigung der Haftung werden Sie nicht erreichen können, aber durch eine Formulierung, wie nachstehend dargestellt, können Sie das Risiko weitgehend einschränken.
Sie sollten bei der vertraglichen Formulierung zudem möglichst abstrakt bleiben, um eine weitestgehende Abdeckung aller denkbaren Haftungsfälle zu erreichen.
Ich schlage beispielsweise Folgendes vor:
-----
Haftungsansprüche gegen den Verein, den Vorstand, einzelne Mitglieder des Vorstands oder andere verfassungsmäßig berufene Vertreter sowie die in Ausführung der Vertragsleistung beauftragten und eingesetzten Personen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt für alle Personen- und Sachschäden, die durch die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Vertragsleistung verursacht wurden.
Soweit ein Haftungsausschluss nicht in Betracht kommt, haftet der Verein lediglich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
-----------
Da aber auf jeden Fall ein nicht ausschließbares Restrisiko verbleiben wird, sollten Sie auf jeden Fall den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung erwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 31.01.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: