Notarbestätigung fuer die Eintragung der Auflassungsvormerkung

17. März 2019 15:45 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Folgender Fall:

Familie A kauft ein Haus.

Die Eintragung der Auflassungsvormerkung wurde seit 8 Wochen nicht vollzogen, wegen Personalmangel beim zuständigen Grundbuchamt.

Die Familie hat es elig, die Kaufpreissumme zu zahlen und in das Haus einzuziehen.

Kann eine Notarbestätigung die Auflassungsvormerkung ersetzen, wenn man dies zusätzlich im Kaufvertrag als Fälligkeitsmerkmal vereinbart ?

17. März 2019 | 16:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Frage wie folgt beantworten.

Eine Notarbestätigung kann die Auflassungsvormerkung nicht ersetzen.
Nur die Auflassungsvormerkung sichert die Käufer vor vertragswidrigen Zwischenverfügungen (§ 883 Abs. 2 BGB )

Die Auflassungsvormerkung ist Mindestvoraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises und üblicherweise -wie bei Ihnen- auch Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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