Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Kindergeld wird nur für Kinder bezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
Dasselbe gilt für Kinder in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Staat, der dem Abkommen über dem Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist.
2. Die Eltern müssen in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, um Kindergeld nach dem EStG erhalten zu können.
Ein Wohnsitz ist nur dann gegeben, wenn man sich dort nicht nur vorübergehend aufhält; es ist vielmehr die tatsächliche Anwesenheit für mehr als 6 Monate zusammenhängend notwendig.
3. Die Abgabe einer Steuererklärung reicht nicht aus, da Ihr Bekannter nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist.
4. und 5. siehe oben.
Insgesamt ist festzustellen, dass ein Anspruch auf Kindergeld nicht besteht, da weder ein Elternteil noch die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bzw. der EU haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Kindergeld bei Wohnsitz im Ausland
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux
Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Sachverhalt für einen guten Bekannten zu klären:
Er wohnt seit vielen Jahren in Südamerika, ist mittlerweile mitte siebzig und bezieht eine kleine Rente (ca. 250.- euro) aus Deutschland.
Er betreibt dort eine kleine Pension, die Kunden werden über die Internetplattform www.ebay.de angeworben.
Er ist verheiratet, seine Frau Paraguayanerin, seine beiden ehelichen Töchter sind 15 und 16 Jahre und besuchen dort teure Privatschulen beide Töchter sind deutsche Staatsbürgerinnen. Die Familie kommt so gerade über die Runden, da mein jetzt Bekannter erkrankt ist und teure Medikamente braucht wird es jetzt kritisch für die Familie.
1.)Frage: Hat die Familie b.z.w. der Vater eine Chance Kindergeld zu bekommen, obwohl er und seine Familie im Ausland lebt?
2.)Frage: Muss er gegebenenfalls, seine Lebenssituation ändern und zumindest Zeitweise wieder in Deutschland leben und hier seinen ständigen Wohnsitz haben?
3.)Frage: Bedingt Steuerpflichtig, er hat diesen Anhang bei seiner letzten Abrechnung von der Rentenkasse vorgefunden, muss er nun n u r eine Steuererklärung abgeben, reicht dass aus um Kindergeld zu beziehen.
4.)Frage: Falls Aussicht auf positiven Bescheit, muss er nach Deutschland Reisen, um alles zu regeln?
5.)Frage; Falls, ja, hat er Anspruch auch rückwirkend Anspruch auf Kindergeld, ggf. 5 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
pie
Vater Vater Kindergeld Ausland Deutschland
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Antwort ist klar und umfassend beantwortet. Kaliopie sagt Danke.
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