Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Informtionen wie foglt beantworte:
1. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem Führungszeugnis gelöscht?
Sie wurde nie darin aufgenommen, § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG
.
2. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem -erweiterterten- Führungszeugnis gelöscht?
Ja, § 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG
.
3. Frage: Ist diese Verurteilung nun aus dem Bundeszentralregister gelöscht?
Ja, § 46 Abs. 1 Nr. 1a BZRG
.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine hilfreiche erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
5. März 2019
|
13:17
Antwort
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