Lücke in AU, Krankengeld verwehrt und Arbeitslosengeld gesperrt

19. Februar 2019 12:36 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

gegenwärtige Situation:
- Aktuell Arbeitslos und Anspruch auf ALG 1
- Eingliederungsmaßnahme erhalten, Beginn zum 14.01.2019
- Erste AU wurde am 14.01.2019 festgestellt und bis zum 08.02.2019 (Freitag) datiert
- Arzttermin für weitere Untersuchungen am 12.02.2019 (Dienstag)

Krankheitsbild:
- depressive Episode, Wahrnemungsstörung, weitere psychotische Symptome

Durch das Krankheitsbild erleide ich zusätzlich eine extreme sozialen Phobie, wodurch ich an der Teilnahme am sozialen Leben derart Eingeschränkt, dass ich selbst für das Greifen zum Telefonhörer bereits eine immense Überwindung aufbringen muss, welche meistens darin endet, dass ich keine Anrufe tätige und nicht abhebe. Der Gang zum Arzt fällt entsprechend härter aus.

Aktuelles Problem:
Ich hatte beim selben Arzt am 12.02.2019 (Dienstag) einen Termin. Für eine Lückenlosigkeit hätte ich allerdings am 11.02.2019 (Montag) zum Arzt müssen. Zwei Tage hintereinander zum Arzt zu gehen war für mich, zu gegebenem Zeitpunkt, krankheitsbedingt völlig ausgeschlossen. Da es mich eine derarte Überwindung kostet zum Arzt zu gehen, benötige ich eine, für gewöhnlich mehrtägige, mentale Vorbereitung. Diese Vorbereitung hat für den, bereits länger bestehenden, Termin für den 12.02.2019 (Dienstag) stattgefunden. Daher konnte ich, auch nur an diesem Tag, zum Arzt gehen. Dieser hat mir außerdem, wie mir leider erst nachträglich aufgefallen ist, eine Erstbescheinigung ausgestellt. Für diese ist jedoch der Beginn mit 14.01.2019 angegeben. Nun habe ich mich bei der Krankenkasse nach Krankengeldanspruch erkundigt und mir wurde mitgeteilt, dass ich mir für eine Lückenlosigkeit, spätestens am 11.02.2019 (Montag), eine AU bescheinigen hätte lassen müssen und ich daher keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Die Agentur für Arbeit droht mir entsprechend auch eine 4-Wöchige Sperre für die Nicht-Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme an, da auch sie den 11.02.2019 (Montag) als Fehltag registriert hat.

Frage:
Besteht die Chance diese Lücke, insbesondere in Verbindung mit dem Krankheitsbild, zu erklären und dadurch den Anspruch auf Krankengeld zu erhalten oder die Sperre des ALG zu verhindern?

19. Februar 2019 | 13:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


eine Chance besteht sicherlich, allerdings wird es nicht mit der einfachen Erklärung getan sein.


Denn die Lücke besteht nun einmal, wobei ja auch die "Erstbescheinigung" nicht stimmig ist.

Das gilt es auszuräumen, so dass Sie eine ärztliche Bestätigung einholen und beibringen müssen, dass es nicht nur einen Folgebescheinigung ist, sondern diese Bescheinigung aus Folgemitteilung auch ab dem 11.02.2019 gilt.


Sofern der Arzt Ihnen das bescheinigt, Sie dieses dann also auch vorlegen können, werden Sie erfolgreich gegen mögliche Sperren vorgehen können und den Anspruch auf Krankengeld behalten.


Aber dazu bedarf es eben der ärztlichen Bescheinigungen, da ansonsten eben allein nach den fehlerhaft eingereichten Bescheinigungen (mit Lücke) verbleiben wird. Daher werden Sie nicht umhin kommen, zumindest den Arzt anzurufen, um ggfs. so diese Bescheinigung zu erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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