Kürzung der Schadensrechnung durch Versicherung lt Belegprüfung

| 25. Januar 2019 16:09 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Meine Versicherung hat bei einen Wasserschaden anhand der Belegprüfung durch Sachcontrol GmbH,
(Sachverständiger für Schimmel-Gutachten und Wasserschaden) die Rechnung gekürzt, weil laut der Belegprüfung der Fa. Sachcontrol bei 3 Positionen überhöhte Preise abgerechnet wurde.
Begründung: es wurden hierfür die Durchschnittspreise im PLZ Gebiet zu Grunde gelegt und abgerechnet.
Muss ich die überhöhten Preise trotzdem an den Handwerker bezahlen?

25. Januar 2019 | 19:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


die mit den Handwerkern vertraglich vereinbarten Preise sind zu zahlen.

Daran ändert die Kürzung der Versicherung nichts, zumal Versicherungen sehr schnell Positionen kürzen, so dass die Berechtigung der Kürzungen erst einmal nachgeprüft werden sollte.


Jedoch selbst wenn die Kürzung der Versicherung widererwartend korrekt sein sollten, gelten im Wege der Vertragsfreiheit die zwischen Ihnen und den Handwerkern vereinbarten Reise und sind auch dann zu zahlen (ordnungsgemäße Ausführung natürlich unterstellt).

Das würde sich nur ändern, wenn Wucher im Spiel wäre, also eine Zwangslage ausgenutzt und die Preise nahezu 100% (Einzelfallentscheidung) der üblichen Preise übersteigen würde.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 27. Januar 2019 | 10:16

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Keine Nachfrage gestellt. Was also nicht ausreichend gewesen sein soll, ist nicht nachvollziehbar

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