Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man wirft Ihnen vor, das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen zu haben. Das wäre eine Straftat und - bei fahrlässiger Begehung - mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bedroht.
Voraussetzung für eine solche Bestrafung ist allerdings eine fahrlässige Begehung der Tat. Es wird also darauf ankommen, ob man Ihnen vorwerfen kann, dass Sie nicht gewusst haben, dass der US-Führerschein in Deutschland anerkannt werden musste. Im Normalfall kann von dieser Kenntnis nämlich nicht ausgegangen werden. I
Auf das Schreiben der Polizei müssen und sollten Sie nicht antworten. Sie sollten vor Akteneinsicht weder etwas zugeben, noch etwas bestreiten. Aus dem Schweigen kann Ihnen auch kein Nachteil erwachsen.
Das Recht zu Schweigen steht Ihnen zu. Es ist auch ratsam zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen bevor Sie sich irgendwie zur Sache und zum Tatvorwurf äußern. Denn erst dann wissen sie, welche Ermittlungen die Polizei bislang angestellt hat und was man konkret gegen Sie "in der Hand hat".
Durch eine saubere anwaltliche Vertretung lässt sich dann oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, übernimmt diese die Kosten für die anwaltliche Beauftragung.
Ich bin mit Strafverfahren dieser Konstellation vertraut und bin gerne bereit Ihre Interessen zu vertreten. Bitte kontaktieren Sie mich dazu bei Bedarf per E-Mail oder telefonisch.
Ich hoffe zunächst, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht