Gerne zu Ihren Fragen:
"Wir sollen das Geld nehmen weil jeder Bauträger würde sagen prima verkauft und erledigt.
Und das glauben wir nicht so ganz. "
Antwort: In der Tat ist das nicht so einfach "prima verkauft und erledigt". Ich müsste schon genauer wissen, was der Bauträger damit meint, zumal mündlich dahin geworfene Bemerkungen kaum Beweiskraft haben. Und auch, für "was der Bauträger wie viel Geld anbietet. "
Dies vorangestellt ist es so, dass Sie als Privatverkäufer "unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung wie besehen" verkaufen könnten, tunlichst aber Vorsatz wegen "Treu und Glauben" nach § 242 BGB
ausnehmen und sich verpflichten, alle Ihnen bekannten Mängel an dem Doppelhaus offen zu legen. Also etwa anhaltende Feuchtigkeit im Keller, Undichtigkeit am Öltank, die erkennbar so nicht sichtbar wären. Tun Sie das nicht, also versteckte, Ihnen bewusste Mängel offen legen, kann dies zur Rückabwicklung des Kaufvertrages und zu Schadensersatz führen.
Was aber Ihr Bauträger mit seinem Ansinnen meint, erschließt sich mir nicht, denn Sie können und sollten nicht weitgehend ungeprüft quasi auf Zuruf zu Gunsten des Bauträgers zum Nachteil Dritter oder gar zu Ihrem Nachteil, (wenn ich Sie hier so verstehen sollte!) auf irgendwelche, hier nicht näher bezeichneten Rechte (Gewährleistung? Produkthaftung für Einbauteile?) verzichten.
Beachten Sie aber, dass diese eine erste Beratung aus der Ferne ist, die eine vertiefte Befassung mit der Sache anhand aller Verträge, Gewerke und Akten nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Danke für Ihre Antwort.
Der Bauträger bietet uns 5.000,-- an. Damit möchte er sofort die Gewährleistung aufheben. Warum auch immer wissen wir nicht.
Das Haus hat keinen Schaden, Mängel oder ähnliches.
Meine Frage war aber:
Er behauptet wenn wir das Haus verkaufen ist er aus der Gewährleistung. Wie stellt der jetzige Besitzer dann einen Baumangel an der Bauträger. Der Bauträger behauptet er hat dem neuen Besitzer nichts zu tun. Er hätte nur mit uns den Vertrag. Es geht nicht um die 5.000,-- auch ist das Haus einwandfrei. Nur sind noch über 1 1/2 Jahre Gewährleistung. Was wenn in der Zeit ein Baumangel auftritt.
Gerne zu Ihrer Nachfrage:
Es muss ja einen merkantilen und/oder bautechnischen Hintergrund (aus dem Gewerk) haben, warum Ihnen der Bauträger seine Gewährleistungspflicht für den genannten Betrag abkaufen will. Den kennen Sie nicht und mir liegt der ebenfalls nicht vor. Anhand dieser Unwägbarkeiten kann ich dazu aus der Distanz keine Empfehlung abgeben.
Zumindest sollten Sie einen solchen Rechteverzicht im notariellen Vertrag mit Ihrem Käufer offenbaren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im vorgegebenen Rahmen des Budgets weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt