Ersatzvornahme durch Vermieter?

6. Dezember 2018 11:02 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was kann der Vermieter tun, wenn die Mieter trotz vertraglicher Vereinbarung die Gartenpflege nicht durchführen?

Wenn Mieter trotz wirksam vereinbarter Gartenpflegepflicht den Garten völlig verkommen lassen, stellt dies eine mietvertragliche Nebenpflichtverletzung dar. Der Vermieter kann die Mieter abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Gartenpflegepflicht gerichtlich per Leistungsklage durchzusetzen oder nach erfolgloser Aufforderung unter Fristsetzung eine Ersatzvornahme durch eine Gartenfirma vorzunehmen.

Für ein von mir vermietetes Haus mit Garten ( um 1000 m²) haben Mieter per Zusatz zum Mietvertrag von diesen unterzeichnet die Gartenpflege übernommen, führen diese aber nicht aus. Insoweit entsteht mir kein Vermögensschaden, eher ein "Rufschaden", da ich regelmässig bitterböse Briefe von den Grundstücksnachbarn erhalte, die sich heftig über den "vollständig verwilderten" Garten beschweren . Sie beklagen, dass durch wild wuchernde Büsche und Bäume ihr Garten verschattet werde, dass Unkrautsamen in ihren Garten geweht werde und das niemals beseitigte Herbstlaub ebenso. Das vermietete Hausgrundstück sei ein regelrechter Schandfleck der den Wert ihrer benachbarten Grundstücke mindere. Offenbar beissen sie bei den Mietern "auf Granit".
Da ich die permanenten verbalen Angriffe leid bin, und die Mieter nicht auf Aufforderungen die vereinbarte Pflege
entweder selbst oder durch eine Firma vorzunehmen reagieren, überlege ich "Ersatzvornahme" also einen Gartenfirma zu beauftragen. Die Chancen schätze ich aber als gering ein Kosten wieder zu bekommen. Die Mieter könnten einwenden, dass sie "naturnah" wohnen wollen

6. Dezember 2018 | 13:02

Antwort

von


(331)
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Soweit Ihre Mieter trotz wirksam vereinbarter Gartenpflegepflicht Ihren Garten völlig verkommen lassen, stellt dies zunächst eine mietvertragliche Nebenpflichtverletzung dar, die Sie abmahnen können und die im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung berechtigen könnte.

Ferner haben Sie die Möglichkeit die Gartenpflegepflicht vor Gericht mittels Leistungsklage durchsetzen oder nach erfolgloser Aufforderung unter Fristsetzung auch zum Mittel der Ersatzvornahme zu greifen, die Sie bereits angesprochen haben.

Mit einem pauschalen Einwand, man möchte "naturnah" wohnen, würden sich Ihre Mieter im Übrigen kaum bei Gericht durchsetzen können.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Angelegenheit anwaltliche Unterstützung benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung, da meine auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisierte Kanzlei gerade auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Ich hoffe ansonsten, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen




Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mikio Frischhut

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