Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit Ihre Mieter trotz wirksam vereinbarter Gartenpflegepflicht Ihren Garten völlig verkommen lassen, stellt dies zunächst eine mietvertragliche Nebenpflichtverletzung dar, die Sie abmahnen können und die im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung berechtigen könnte.
Ferner haben Sie die Möglichkeit die Gartenpflegepflicht vor Gericht mittels Leistungsklage durchsetzen oder nach erfolgloser Aufforderung unter Fristsetzung auch zum Mittel der Ersatzvornahme zu greifen, die Sie bereits angesprochen haben.
Mit einem pauschalen Einwand, man möchte "naturnah" wohnen, würden sich Ihre Mieter im Übrigen kaum bei Gericht durchsetzen können.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Angelegenheit anwaltliche Unterstützung benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung, da meine auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisierte Kanzlei gerade auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Ich hoffe ansonsten, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt
Antwort
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