Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie durch Eigenrecherche bereits herausgefunden haben, ist die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bei betrieblich veranlasster Tätigkeit begrenzt.
Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer voll, d.h. er haftet auf Ersatz des gesamten Schadens.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer "in der Regel" voll, d.h. er haftet in den meisten Fällen auf Ersatz des gesamten Schadens, doch gibt es auch Ausnahmefälle, in denen die Ersatzpflicht gemindert ist.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht.
Meines Erachtens nach liegt mittlere Fahrlässigkeit vor.
Mittlere Fahrlässigkeit ist das "schlichte" Außerachtlassen der "im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Wenn es keine Anhaltspunkte für "leichteste" oder für "grobe" Fahrlässigkeit gibt, dann ist von mittlerer oder "normaler" Fahrlässigkeit auszugehen.
Ein Kugelschreiber gehört nicht in eine Hosentasche und wer Ihn dort aufbewahrt lässt die Sorgfalt, dass gerade beim Sitzen keine Flecken durch den Kugelschreiber entstehen, außer Acht.
Ihr Arbeitgeber müsste Sie verklagen und dann würde die Versicherung für Sie den Prozeß führen. Ihr Arbeitgeber hat keinen Direktanspruch gegen Ihre Versicherung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrech
Haftpflicht zahlt nicht , wegen angeblicher leichter Fahrlässigkeit
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Guten Tag,
ich habe bei meinem Arbeitgeber leider ein Schaden verursacht. Ich arbeite in einem Möbelhaus, und habe mich zu Schulungszwecken auf eine Garnitur gesetzt. In meiner Hintertasche befand sich ein Kugelschreiber, der dann ausgelaufen ist, was ich erst nach dem aufstehen bemerkte.
Trotz Sofortmaßnahmen konnte ich den Fleck nicht mehr entfernen. Es handelt sich um eine Kombination aus 3-Sitzer, 2- Sitzer und Sessel. Da es im Leder Farbabweichungen geben würde, muss die komplette Garnitur ersetzt werden. Schaden beläuft sich auf ca. 4500€.
Ich habe den Vorfall sogleich meiner Versicherung (CosmosDirekt) gemeldet und die haben den Schaden abgelehnt , da es sich um lediglich leichter Fahrlässigkeit handelt, und ich dort nicht haftbar zu machen bin.
Klingt erst mal gut, nur ist mein AG alles andere als begeistert darüber. Nach Eigenrecherche ist eine leichte Fahrlässigkeit jedoch nur selten gegeben und ist eher eine Ungeschicktheit, wie ein Glas fallen lassen, sodass es hier min. eine normale Fahrlässigkeit sein müsste.
Ich bitte um eine kurze Einschätzung der Fahrlässigkeit und Infos darüber, ob ich gegen meine Versicherung vorgehen kann, oder lediglich mein Arbeitgeber.
Hatte der Versicherung schon geschrieben , das ich von normaler Fahrlässigkeit ausgehen, und die haben mir geantwortet, das es nur Sache des Versicherers sei, den Schade bzw. die Haftung einzuschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
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