Werksvertrag oder Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

4. Dezember 2018 16:23 |
Preis: 66€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Wir sind eine Unternehmensberatung die sich auch im Bereich der Bau- & Industriedienstleistung tätig ist und Unternehmen dabei unterstürzt die Werke mit Ausländischen Personal umzuästen/bewältigen.
Wir haben eine Freistellungsbescheinigung nach §13b für Bauleistungen sowie eine entsprechende Betriebshaftpflicht für den Baubereich.

Der Prozess bei der Auftragsabwicklung ist wie folgt:
1. Die Kunden beauftragen uns z.B. Heizungsanlagen einzubauen, Rohre zu schweißen, Elektroleitungen zu legen etc.
2. Wir beauftragen entsprechend Subunternehmen/Fachfirmen (Keine Einzelunternehmer etc.) aus dem Entsprechendem Gewerk dieses auszuführen.
3. Der Kunde rechnet mit uns ab und der Subunternehmer auch

Fakten:
Die Unternehmen aus dem Ausland sind zu 99% Gesellschaften (Form GmbH / UG / AG) und keine GbR oder Einzelunternehmer.
Die Anweisungen werden durch den Vorarbeiter (Bauleiter Kunde an Vorarbeiter Subunternehmer) unseres Subunternehmers, der im Team als einziger Deutsch Spricht und Deutsch lesen wie schreiben kann (4 Leute = 1 deutschssprechender).
Der Subunternehmer ist nicht nur für uns tätig und trägt das unternehmerische Risiko, wenn seine Mitarbeiter nicht korrekt arbeiten.
Jeder der Mitarbeiter des Subunternehmers hat eine A1 Bescheinigung der Krankenkasse im EU-Ausland (Nur EU Personen).

Die Abrechnung erfolgt meist auf Stundenbasis mit Tätigkeitsnachweis, der vom Bauleiter/Bauvorarbeiter des Auftraggebers gegengezeichnet wird wöchentlich.

Einer unserer Kunden wollte, das wir Rechnungen, Auftragsbestätigung, Werksvertrag etc. weiterleiten und bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren einleiten.
Ein weiterer Kunde meinte, das er bei der Handwerkskammer angerufen hat und wir eine EUR1 Bescheinigung beibringen sollen.

Ich hätte nun folgende Fragen/Anliegen:
1. Handelt es sich um eine Verdeckte/Illegale Arbeitnehmerüberlassung, obwohl es Subunternehmer (Gesellschaften)?
2. Handelt es sich um Scheinwerksverträge/Scheinselbständigkeit?
3. Können uns der Zoll oder die DRV beim Statusfeststellungsverfahren irgendetwas vorwerfen/anhegen?
4. Müssen wir uns der Handwerkskammer anschließen obwohl wir Dienstleister sind (HK vor Ort sagt das die IHK für uns zuständig ist)
5. Dürfen wir die Unterkunft für Subunternehmer bezahlen, wenn diese uns Preislich entgegenkommen (da es für Sie ohne hin auf Grund von Sprachschwierigkeiten etc. eine zu Buchen)
6. Dürfen die Kunden die Zahlung oder ein teil der Zahlung zurückhalten?

4. Dezember 2018 | 18:12

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

bei der Beantwortung der Frage beachten Sie bitte, dass Sie mit der Anzahl der Fragen dann unterhalb des Mindestpreis für eine Frage liegen und auch auf Hinweis den Einsatz nicht erhöhen wollen.

Daher muss ich davon ausgehen, dass Sie dann auch nur eine äußerst geringe Detaillierung haben möchten.

Daher zu Ihren Fragen:

1.)

Nein, es liegt nach Ihrer Schilderung keine Arbeitnehmerüberlassung, sondern ein legaler Werkvertrag vor.

2.)
Da es ein legaler Werkvertrag ist, das unternehmerische Risiko beim Auftragnehmer liegt, liegt auch keine Scheinselbständigkeit vor.

3.)
So wie Sie es schildern, nein. Alle Bescheinigungen liegen ja vor.

4.)
Eher nicht, muss aber anhand aller Gesamtumstände gesondert geprüft werden, ob es wirklich hauptsächlich noch Beratung darstellt.

5.)
Ja, wenn es Teil der Werklohnabsprache ist, kann diese auch in Kostenübernahme möglich sein.

6.)
Zumindest nicht wegen dieser Art der Beschäftigungen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle



ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER