Neuauflage Stadtplan von ca. 1920

18. Oktober 2007 13:28 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich beabsichtige, einen Stadtplan meiner Heimatstadt (Vorderseite Plan 1:18000 und Stadtkern 1:3000, Rückseite Straßenverzeichnis), der um ca. 1920 von der Kartogr. Anstalt Grasmück u. Karnahl, Leipzig, erstellt wurde, neu aufzulegen. Herausgegeben wurde der Plan durch den Verkehrsverein meiner Heimatstadt, dessen Erlaubnis zur Neuauflage mir bereits zugesagt wurde. Eine Internetrecherche ergab, dass es zwar die Namen Grasmück und Karnahl gibt, die Verbindung beider Namen mit der Kartografischen Anstalt taucht aber nur im antiquarischen Zusammenhang, wie z. B. bei Ebay, auf.

Der Plan wurde von mir lediglich farblich überarbeitet.

Welche der bestehenden Einträge (Grasmück u. Karnahl, Kartogr. Anstalt Leipzig; herausgegeben durch ….) muss ich auf dem Plan belassen und durch welche muss ich ihn ergänzen ( Reprint, Copyright, Name meiner Firma)?
Mit freundlichen Grüßen

18. Oktober 2007 | 14:35

Antwort

von


(137)
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.

Der urheberrechtliche Schutz eines Stadtplans erlischt im Regelfall gem. § 2 Abs.1 Nr. 7 iVm § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des letzten Schöpfers des Werkes.

Wenn in Ihrem Fall der Hersteller bsw. 1940 gstorben wäre, würde der urheberrechtliche Schutz im Jahre 2010 erlöschen. Aus dieser Sicht müssten Sie also herausfinden, wenn die Hersteller der Karte alle gestorben sind. Dies dürfte sich zwar vielleicht als machbar, jedoch auch als sehr aufwendig erweisen.

In Ihrem Fall wäre es jedoch auch denkbar, dass die Hersteller der Karte dem Verkehrsverein Ihrer Heimatstadt ein Nutzunsrecht eingeräumt haben, welches es dem Verkehrsverein auch ermöglichen könnte, die Nutzungsrechte weiter zu vergeben.

Um sicher zu gehen, sollten Sie sich daher vom Verkehrsverein schriftlich versichern lassen, dass keine Rechte Dritter an dem Kartenmaterial bestehen und Sie den Plan neu auflegen dürfen.

Leider tummeln sich im Internet eine Vielzahl von Personen, die nur zu gerne bei unberechtigter Kartenmaterialbenutzung Abmahnungen aussprechen. Mit der schriftlichen Bestätigung des Verkehrsvereines wären Sie vor solchen Abmahnungen in dem Sinne geschützt, dass Sie im Falle einer Abmahnung gegen den Verkehrsverein vorgehen könnten. Sofern dieser die Rechte an dem Stadtplan besitzt, wäre eine schriftliche Bestätigung andererseits aber auch kein Problem für den Verein.

Aus Authentizitätsgründen würde ich die ursprünglichen Angaben auf dem Stadtplan belassen.

Das es sich um eine Neuauflage handelt, können Sie, müssen Sie jedoch nicht angeben. Ein Copyrigth (welches nur im angloamerikanischen Raum eine Bedeutung hat, nicht hingegen in Deutschland) sollten Sie nicht hinzufügen. Wenn Sie vom Verkehrsverein ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen, können Sie selbstverständlich den Namen Ihrer Firma hinzufügen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(137)

Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER