Sehr geehrter Fragensteller,
aufgrund dessen, dass Sie nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, hat sich Ihr Anerkennungsverfahren für die türkische Staatsangehörigkeit erledigt.
Genau so würde ich das auch Ihrer früheren Frau mitteilen.
Dass sich das Verfahren für Sie erledigt hat, bedeutet nicht unbedingt, dass Sie bei dem Anerkennungsverfahren Ihrer geschiedenen Frau nicht in irgendweiner Form mitwirken müssen bzw. behilflich sein sollten. Sollten Sie gegenüber Behörden Auskünfte erteilen müssen, teilen Sie gleich in Ihrem ersten Satz mit, dass sich für Sie das Anerkennungsverfahren erledigt hat, da Sie nun die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind nur Ihrer früheren Frau behilflich, von der Sie seit dem .... rechtskräftig geschieden sind. Sie können nicht als Ehemann unterzeichnen, nur als geschiedener Ehemann. Falls Formulare eine solche Einschränkung nicht zulassen, unterzeichnen Sie nicht und erklären dies auch, mit dem Hinweis auf die andere Staatsbürgerschaft und Scheidung.
Abschließend möchte ich Sie doch bitten, bei dem Anerkennungsverfahren Ihrer geschiednen Frau im Rahmen des Ihnen zumutbaren mitzuwirken, da es kaum etwas schlimmeres gibt, als in dem Behördendschungel gefangen zu sein, inbesondere dem türkischen. Vielleicht erlauben Sie sich gegenüber Ihrer geschienden Frau den Hinweis, dass diese sich vor Jahren gerade nicht behilflich gezeigt hat, als Sie auf Hilfe angewiesen waren. Das war sicher kein schönes Erlebnis.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn, Rechtsanwältin
Liebe Frau Glahn, vielen Dank für Ihre prompte Antwort die mir schon sehr weitergeholfen hat.Der Anwalt meiner Exfrau droht mir mit gerichtlichen Schritten wenn ich nicht innerhalb einer Woche eine Vollmacht für einen Anwalt in der Türkei,die er gleich mitgeschickt hat, notariell beglaubigt,unterschrieben und mit Foto zurückschicke.Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten, sollte ich überhaupt auf das Schreiben reagieren?Ich sehen es ehrlich gesagt nicht ein mir deswegen einen Anwalt nehmen zu müssen da dann ja wieder Kosten auf mich zu kommen. Das Schreiben des Anwalts erscheint mir so das er nicht weiss das ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe.Was raten Sie mir.Vielen lieben Dank im vorraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragensteller,
ich würde dem Anwalt Ihrer früheren Frau vielleicht so antworten:
....,
auf Ihr Schreiben vom ... möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich seit dem ... im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft bin. Insweit haben sich meine früheren Bemühungen im Rahmen eines Anerkenntnisverfahren in der Türkei erledigt. Ich bitte dies in Ihren Akten zu vermerken und entsprechende Angaben auch in den Formularen meiner geschienden Frau zu vermerken.
Gerne bin ich im Rahmen des zumutbaren bereit, mein geschiedene Frau in dem von Ihr betriebenen Anerkenntnisverfahren zu unterstützen. Da ich selbt von dem Anerkenntnisverfahren nicht mehr betroffen bin und für mich in irgendweiner Form von Vorteil ist, bitte ich jedoch zu berücksichtigen, dass ich keinesfalls bereits noch verpflichtet bin, hier Kosten oder Auslagen zu übernehmen. Bevor ich wie von Ihnen gefordert einen Rechtsanwalt in der Türkei beauftrage, bitte ich mir eine Kostendeckungszusage zukommen zu lassen, wie auch einen angemessenen Kostenvorschuss (Notarkosten, Rechtsanwaltskosten). Im Interesse Ihrer Mandantin wäre es vielleicht angebracht vor einer beauftragung eine türkischen Rechtsanwalts, sich über die Honorar zu erkundigen und ggf. eine Vereinbarung zu treffen und mir diese zukommen zu lassen.
Sobald mir die Kostenübernahme meiner geschiedenen Frau vorliegen wird, wie auch ein angemessener Kostenvorschuss von EUR ... an mich angewiesen wurde, werde ich gerne in dieser Sache weitere Schritte einleiten.
Ich bitte meine Haltung zu verstehen, insbesondere da meine geschiende Frau leider vor Jahren sich im Rahmen meines Anerkenntnisverfahrens nicht behilflich gezeigt hatte, so dass der derzeitige fordernde Ton doch schwer verständlich ist.
......
Dies ist nur ein Vorschlag, der noch der Konkretisierung durch Sie bedarf. Änderungen, Ergänzungen usw. beleibn Ihnen frei.
Für eine weitergehende rechtliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn