Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Sohn (der Ehefrau)von 28 Jahren, welcher in den Philippinen lebt, soll meinen Familiennamen erhalten.Wie geht das?
Zunächst einmal wäre dies möglich über eine Erwachsenenadoption.
Der Sohn würde dann Ihren Familiennamen erhalten können, wobei die Adoption allerdings auch erbrechtliche/ steuerrechtliche Folgen hätte.
Auch die Ehefrau des Sohnes müsste hier einwilligen.
Frage 2:Bekommt diese Frau dann auch meinen Familiennamen?
Unter Beachtung der in Deutschland geltenden Namensregeln verhält es sich folgendermaßen.
Da der Sohn verheiratet ist und sein bisheriger Geburtsname wohl auch der Ehename ist, so muss die Ehefrau des Sohnes vor Ausspruch der Adoption der Namensänderung zustimmen (da sich auch ihr Ehename verändern wird).
Anderenfalls ändert sich mit der Adoption zwar der Geburtsname, nicht jedoch der Ehename, so dass es zu einem unbefriedigenden Ergebnis kommen würde. Es gäbe eine Adoption mit den vorbezeichneten Folgen, jedoch keine Namensänderung im Hinblick auf den Ehenamen des Sohnes.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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