Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können den Kaufpreis bzw. die vereinbarte Anzahlung bei Lieferung einbehalten. Ihnen steht nämlich bis zur vollständigen Lieferung ein Zurückbehaltungsrecht zu. Solange der Verkäufern nicht vollständig liefert bzw. die Küche Mängel aufweist (steht schief) haben Sie das Recht, die Gegenleistung ( Zahlung des Kaufpreises) bis zur Beseitigung aller Mängel zu verweigern.
Sie können auch der Gegenseite eine Frist setzen, bis zu denen die Mängel beseitigt werden sollen und gleichzeitig mitteilen, dass Sie bei fruchtlosem Fristablauf die Mängel selbst auf Kosten des Verkäufers beseitigen lassen. Dann behalten Sie vom Kaufpreis die Mängelbeseitigungskosten ein.
Selbstverständlich können Sie sich auch mit dem Verkäufer wegen nicht behebarer Mängel auf einen Minderungsbetrag einigen.
Auf jeden Fall haben Sie momentan ein Zurückbehaltungsrecht und müssen der Zahlung der 2.500 Euro nicht nachkommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Kaufvertrag - Kann ich die Anzahlung einbehalten?
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Zusammenfassung
Können wir die Anzahlung für unsere unvollständige und fehlerhaft eingebaute Küche vollständig einbehalten?
Können wir die Anzahlung für unsere unvollständige und fehlerhaft eingebaute Küche vollständig einbehalten?
Wenn ein Verkäufer eine Ware nicht vollständig oder mangelhaft liefert, hat der Käufer das Recht, die Zahlung zurückzuhalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt, bis alle Mängel behoben sind. Im vorliegenden Fall können Sie die Anzahlung von 2.500 Euro einbehalten, da die Küche nicht vollständig und korrekt eingebaut wurde. Sie können dem Möbelgeschäft eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und ankündigen, dass Sie die Mängel andernfalls selbst beheben lassen und die Kosten vom Kaufpreis abziehen. Alternativ können Sie mit dem Verkäufer eine Minderung des Kaufpreises vereinbaren.
Guten Tag,
am 02.11.2018 haben wir uns eine Küche in einem Möbel Geschäft zusammenstellen lassen und auch gleich den Kaufvertrag unterschrieben. Der Vertrag sieht vor das wir eine Anzahlung in höhe von 2500€ bei Warenerhalt zu zahlen haben. Der Rest wird seit dem 01.01.2018 monatlich per Kredit abbezahlt.
Nun das Problem:
Bis heute ( Oktober 2018) ist unsere Küche noch nicht vollständig eingebaut.
Es wurden von der Möbelfirma schon mehrer Monteure geschickt,die entweder das falsche Material oder nicht das vollständige dabei hatten.
Desweiteren kommt noch dazu, dass der Sachbearbeiter der Möbelfirme nie zu ereichen war und auf unsere e-mails erst nach mehreren Wochen geantwortet hat.
Jetzt bekamen wir eine e-mail vom Sachbearbeiter in der drin stand: Das sie keine möglichkeit sehen ein Teil der Küche fertigzustellen.
Zu guten Schluss wurde unsrer Küche von Anfang an schief verplant und eingebaut,trotz mehrmaliger Information unsereseits.
Die 2500€ Anzahlung haben wir bis jetzt einbehalten und dem Möbelgeschäft mitgeteilt,dass wir diese Anzahlung komplett einbehalten möchten.Die restlichen anstehenden Arbeiten wir selber fertig stellen würden.
Da im Kaufvertrag steht: ein Liefertermin von 15 Wochen ab Aufmass und Auftragsklarheit.
Das Möbelgeschaft hatte jetzt eine e-mail geschickt,in der steht das wir 500 € einbehalten können und die Möbelfirma noch einen Restteil der Küche fertig stellen möchte.
Nun unsere Frage :
Haben wir das Recht die Anzahlung vollständig einzubehalten?
Wie sollte jetzt unsere Vorgensweise seien ?
Küche Küche Anzahlung Recht
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45 €
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50 €
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30 €
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40 €
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20 €
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28 €