Sehr geehrte Damen und Herren,
mein verstorbener Lebenspartner hat gegen Einmalzahlung eine Privatrente erhalten.
Als Bezugsberechtigte erhalte ich nun lebenslänglich eine monatliche Hinterbliebenenrente. Wird auf das Restkapital Erbschaftssteuer erhoben?
Vielen Dank für eine baldige Antwort.
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Ihr verstorbener Lebenspartner Ihnen Geld vererbt hat, so steht Ihnen ein Freietrag von derzeit 5.200,- € zu. Darüber hinaus fällt Erbschaftssteuer an.
In welcher Höhe muss individuell ermittelt werden. Ob das Ihnen vererbte Kapital aus einer Einmalzahlung einer privaten Rentenversicherung stammt ist unerheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller15. Oktober 2007 | 13:35
Sehr geehrter Herr Keller,
Vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft.
Noch eine Frage: Mit welcher Begründung wird eine Kapitallebensversicherung und eine Hinterbliebenenrente steuerlich gleichbehandelt? Es ist unwahrscheinlich, daß ich so lange lebe, bis das Kapital aufgebraucht ist. Somit käme die Erbschaftssteuer einer Vorauszahlung gleich für ein Restkapital, daß ich wahrscheinlich nie erhalten werde.
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt15. Oktober 2007 | 17:57
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ihr Lebenspartner ist verstorben und hat Ihnen eine bestimmte vorhandene Geldsumme vererbt, womit Erbschaftssteuer anfällt, wenn Sie die Freibeträge überschreiten.
Ob Sie das Kapital nun langsam aufbrauchen, ganz behalten, also gar nichts ausgeben oder alles auf einmal ausgeben oder weiterverschenken ist egal. Die Steuerpflicht für die Erbschaftssteuer bemisst sich nunmal leider nicht danach, was Sie speziell mit dem Geld zukünftig vorhaben.