Hat Gütertrennung Einfluß auf die Höhe des Freibetrages im Erbfall

| 6. September 2018 09:49 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Bis zum 20. Juli 2018 verheiratet (bis Ehefrau verstirbt), keine Kinder, vor 20 Jahren Gütertrennung vereinbart, Testament vorhanden - verbleibender Ehemann Alleinerbe. ------- Wie hoch ist der Freibetrag bei Berechnung der Erbschaftssteuer. _Ich benötige nur die Höhe des Freibetrages, keine Ausführungen warum, wieso.

7. September 2018 | 01:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach § 16 I Nr. 1 ErbStG steht Ihnen als Ehegatte ein Freibetrag von 500.000 Euro zu.

Daneben steht Ihnen nach § 17 I ErbStG ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro zu.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA und Dipl. Kfm.


Ergänzung vom Anwalt 7. September 2018 | 13:29

Danke....

Bewertung des Fragestellers 7. September 2018 | 06:50

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Unmißverständliche kurze Frage - auf den Punkt bezogene Antwort. Wenn es immer so laufen würde, würde ich ich mich häufiger absichern.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. September 2018
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