Asylantenantrag

17. August 2018 00:03 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


00:41

İch habe am 02.08.2016 in der Türkei geheiratet und meine Frau am 07.08.2017 mit famielenzusammenführung nach Deutschland geholt sie hat nach einem Jahr zusammen lebende Haus verlassen meine Frage ist kann sie in Deutschland bleiben und sie hat glaube ich Asylantenbewerbt was ist wenn ich Scheidung anreihe bleibt sie in Deutschland oder wird sie in die Türkei abgeschoben

17. August 2018 | 00:27

Antwort

von


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Web: https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und in Anbetracht des veranschlagten Honorars wie folgt beantworten:

Wenn der Ausländer in Deutschland mindestens 3 Jahre (mit Aufenthaltserlaubnis) die Ehe gelebt hat, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nicht verlängert.

Dauerte die Ehezeit weniger als 3 Jahre, droht die Beendigung des Aufenthaltes. Entweder wird die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert oder die bestehende Aufenthaltserlaubnis wird entzogen.

Dies bedeutet, Ihre noch Ehefrau hat derzeit noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Ob sie bereits vor Ablauf abgeschoben wird, liegt im Ermessen der Behörde.

Sofern ein gemeinsames Kind besteht, könnte im Wege einer Härtefallregelung ein Aufenthaltsrecht begründet werden.

Beachten Sie bitte, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht davon abhängt, ob Sie geschieden sind. Es kommt allein darauf an, ob Sie getrennt leben oder nicht. Ob eine Scheidung erfolgt ist, interessiert die Ausländerbehörde für ihre Entscheidung nicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Georgios Kolivas
Fachanwalt für Strafrecht

Rückfrage vom Fragesteller 17. August 2018 | 00:38

Ich danke für Ihre Antwort meine Frage wahr noch was ist wenn sie sich als Asylant bewirbt darf sie dann in Deutschland bleiben

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. August 2018 | 00:41

Asylberechtigt und demnach sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer

Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
Nationalität,
politischen Überzeugung
religiösen Grundentscheidung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe,

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.

Ob eine dieser Vorraussetzungen auf Ihre Nochehefrau zutrifft, kann ich ohne weitere Informationen und eine eingehende Prüfung nicht einschätzen.

ANTWORT VON

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