Bei meinem Vater ist seit rund 2 - 3 Jahren eine Blutbildungsstörung bekannt, d. h., er muss sich - je nach Wert - hin und wieder einer Bluttransfusion unterziehen. Ferner gibt es Probleme mit dem Herzen, wo er auch vor zwei Jahren ein paar Stents bekommen hat. Die Blutbildungsstörung war zu dem Zeitpunkt bereits bekannt, er wurde mit einer entsprechenden Medikation nach ein paar Tagen entlassen.
Vor ca. drei Wochen gab es eine weitere Transfusion, jedoch blieb die damit einhergehende körperliche Schwäche bestehen und er ist nun wieder stationär. Währen der aktuellen Überwachung ist im Krankenhaus aufgefallen, dass man sich seinerzeit "vertan" hat, d. h. er hat zwei Medikamente verschrieben bekommen, wovon eins lebenslang und das andere nur eine bestimmte Zeit eingenommen werden sollte. Diese lebenslange und zeitlich begrenzte Medikation hat man vertauscht. Er hat also ein Medikament dauerhaft erhalten, welches nach Aussage der Ärzte dafür verantwortlich ist, dass es ihm so schlecht geht und auch die aktuelle Transfusion nicht mehr angeschlagen hat. Kurzum er hat jetzt knapp zwei Jahre völlig in den "Seilen gehangen", war nur noch schwach, keine Spaziergänge mehr usw.
Aktuell wurden diese Tabletten natürlich sofort abgesetzt und nach einer weiteren Transfusion ist mein Vater das "blühende Leben".
Es sieht ja hier ganz eindeutig nach einem großen Fehlverhalten seitens des damaligen Arztes bzw. der Klinik. Kann man diese dafür zur Verantwortung ziehen und wenn ja, wie kann die aussehen.
wenn der Sachverhalt sich aus den Behandlungsunterlagen so ergibt, wie Sie schildern, stehen Ihrem Vater Ansprüche aus Arzthaftung zu.
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, müsste man sich ansehen;
Zitat:
knapp zwei Jahre völlig in den "Seilen gehangen", war nur noch schwach, keine Spaziergänge mehr usw.
müsste noch weiter konkretisiert werden.
Falls ein Betreuungsaufwand o.ä. auf den Behandlungsfehler zurück ging, wofür der mitgeteilte Kurzsachverhalt zunächst keinen Anhalt bietet, kann Schadensersatz verlangt werden.
Wenn Sie nach "Verantwortung" fragen, kommt natürlich auch eine Strafanzeige wegen eines Körperverletzungsdelikts in Betracht.
Ich empfehle, umgehend ein anwaltliches Anspruchsschreiben an das Krankenhaus zu richten, ggf. flankiert durch die Anforderung der Behandlungsunterlagen in Kopie. Dieses Risiko ist auf Behandlerseite versichert und wenn der Fall so klar liegt, wie Sie es schildern, sollte noch in diesem Jahr eine Regulierung erreichbar sein.
Ob der Geschädigte hierneben Anzeige erstattet, müsste man mit ihm erörtern. Schmerzensgelderhöhend wirkt es sich nicht aus, aber vielleicht verschafft es Genugtuung, wenn der Arzt sich strafrechtlich verantworten muss.
Gern stehe ich von hier aus zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.
Die Ansprüche verjähren übrigens auf Basis des mitgeteilten Sachverhalts grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2021. Solange es bei dieser anwaltlichen Erstberatung bleibt, überwache ich den Fristablauf nicht.
Freundliche Grüße
Stefan Pleßl, RA
Rückfrage vom Fragesteller27. Juli 2018 | 15:35
Sehr geehrter Herr Pleßl,
vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Ich werde mir die erforderlichen Unterlagen und genaue Daten, insbesondere den seinerzeit ausgehändigten Medikamentenplan - soweit möglich - zusammentragen und mich gerne bei Ihnen rückmelden.
Ich habe gerade noch einmal mit meinem Vater gesprochen und es wurde noch einmal bestätigt: Medikament A sollte 12 Monate eingenommen werden, Medikament B lebenslang und genau umgekehrt wurde es aufgeschrieben: Medikament A lebenslang und Medikament B 12 Monate. Gleichfalls wurde vorhin im Krankenhaus noch einmal bestätigt, dass genaue dieser "Tausch" dazu geführt habe, dass Medikament A das "neue Blut" praktisch schon während der Transfusion "zerstört" habe.
Nochmals Danke, ich werde mich bei Ihnen melden.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. Juli 2018 | 16:13