Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Gemäß §§ 314
, 626 BGB
kann ein Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn ein sog. "wichtiger Grund" vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags bis zur regulären Vertragsbeendigung dem Kündigenden nicht (mehr) zumutbar ist (vgl. MüKo/Gaier, § 314 BGB
Rn. 10). Ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt stellt einen wichtigen Grund i.S. des § 314 BGB
dar, wenn diese weit genug entfernt ist (vgl. AG Hamburg-Wandsbeck - 716 C 421/98
) und der Fitnessstudio-Vertrag - wie vorliegend - keine kurzfristige ordentliche Kündigung vorsieht. Dies gilt auch, wenn Ihr Fitnessstudio-Vertrag eine anderweitige Regelung vorsehen sollte, da diese gemäß § 307 ff. BGB
unwirksam wäre. FAZIT: In Ihrem Fall können Sie den Fitnessstudio-Vertrag grundsätzlich fristlos kündigen. ACHTUNG: Die fristlose Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist seit Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen (vgl. AG Hanau, NJOZ 2004, 4186 mit Verweis auf § 314 Abs. 3 BGB
). Ihrem Zeitplan zufolge gehe ich davon aus, dass zwischen Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und Kündigung nur eine kurze und demnach angemessene Zeitspanne lag. BEACHTEN SIE ABER: Setzt der Fitnessstudio-Vertrag für die Kündigungserklärung Schriftform voraus, ist in der Tat eine Unterschrift unter die Kündigung erforderlich (§§ 127 Abs. 1
, 126 Abs. 1 BGB
). Damit wäre die Kündigung erst im 07/2007 wirksam zugegangen, was hinsichtlich der Regelung des § 314 Abs. 3 BGB
problematisch ist. Ich empfehle Ihnen, den Fitnessstudio-Vertrag durch einen Rechtsanwalt auf die Schriftformregelung hin überprüfen zu lassen.
Soweit eine wirksame Kündigungserklärung zugegangen ist, ist das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gegenseite diverse Nachweise (z.B. Arbeitsverträge) akzeptiert oder nicht. Der Betreiber des Fitnessstudios kann die Wirksamkeit der Kündigung nicht davon abhängig machen, dass ein Kündigungsgrund schriftlich nachgewiesen wird. Lediglich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung (d.h. einer Zahlungsklage des Studios) tragen Sie die Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes aus wichtigem Grund. Vor Gericht müssten Sie Ihren Umzug sowie den Lebensmittelpunkt in Düsseldorf schriftlich belegen (z.B. durch Vorlage der Arbeitsverträge). BEACHTEN SIE: Entscheidend ist nach m.A. welche Anschrift Sie dem Fitnessstudio bei der Anmeldung mitgeteilt haben. Sollte es sich hierbei um Schermbeck handeln, müssten Sie anwaltlich prüfen lassen, ob Ihr neuer Arbeitsplatz in den NL "weit genug" entfernt ist. Nach m.A. hätten Sie in diesem Fall objektiv signalisiert, zu einer 70km-langen Fahrt (zwischen Schermbeck und Düsseldorf) regelmäßig bereit zu sein, was Einfluss auf die Auslegung in Hinblick auf die angemessene Entfernung im Falle eines Umzugs hat.
Wenn Sie einen Rechtsstreit vermeiden wollen, sollten Sie - unabhängig von den vorangegangenen Ausführungen - dafür Sorge tragen, dass die Gegenseite Ihre Kündigung akzeptiert. Hierbei gibt es keine abschließende Regelung, was der Betreiber des Fitnessstudios als Nachweis zu akzeptieren hat und was nicht. Wenn er den niederländischen Arbeitsvertrag nicht akzeptiert und dieser der einzige Nachweis eines Wohnortswechsels darstellt, müssen Sie ihn wahlweise ins Deutsche übersetzen oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Bis zur Klärung des Sachverhalts empfehle ich Ihnen in jedem Fall, Ihre Zahlungen einzustellen, da diese leichterdings als Anerkenntnis ausgelegt werden können. Im Übrigen rate ich Ihnen dringend, einen fachkundigen Kollegen in der Angelegenheit zu konsultieren, da sowohl rechtliche wie auch taktische Schritte unter Einbeziehung sämtlicher Tatsachen, d.h. insb. des Fitnessvertrages, besprochen werden müssten. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch persönlich zur Überprüfung des Vertrages sowie zur Übernahme der Korrespondenz zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit den vorangegangenen Ausführungen vorab weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Iven
Rechtsanwalt
Kuendigung Fitnessstudio / Umzug
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt René Iven
02/2007: Abschluss eines 18 Monatsvertrag Fitnesscompany in Duesseldorf
05/2007: Unterschrift Arbeitsvertrag bei IBM Niederlande
Ich wurde gefragt ein formloses Kuendigungsschreiben und Abmeldebescheinigung zur Zentrale zu schicken. Da ich nie in Duesseldorf angemeldet war (seit Geburt in Schermbeck, 70km von Duesseldorf) bot in den Arbeitsvertrag an was mir muendlich als ausreichend bestaetigt wurde.
06/2007: Schicken Kuendigung inkl. 2 Arbeitsvertraege (01.06 bis 15.07 im elternlichen Betrieb in Schermbeck/ab 15.7 IBM Niederlande) mit Vermelden neuer Postadresse
Kuendigung wurde nie kommentiert, aber weiterhin Beitraege vom Konto abgebucht.
07/2007: Telefonische Nachfrage ergibt, dass Kuendigung aufgrund fehlender Unterschrift nicht akteptiert wird. Bitte diese ebenfalls zuzuschicken.
07/2007: Schicken 2. Kuendigung (ohne Arbeitsvertraege)
08/2007: Erhalt Bestaetigung Kuendigung zu 08/2008 und weiteres Abbuchen Beitraege
08/2007: Rueckbuchenlassen der Abbuchungen meinerseits
Die Zentrale teilt mir telefonisch mit, dass meine Kuendigung nicht aktzeptiert wird, kann den Grund nicht nennen, verweigert die Durchstellung zu dem Entscheidungstraeger und fordert mich auf bis 14.8.2008 Beitraege zu zahlen.
09/2007: Erhalt Mahnung zur Zahlung der Beitraege
Heute habe Ich eine Email erhalten aufgrund Nachfrage in meiner Filiale mit der Info, dass meine Kuendigung nicht aktzeptiert wird, da mein Arbeitsvertrag in niederlaendisch verfasst ist.
Fragen:
Ist das Fitnessstudio verpflichtet Arbeitsvertraege als Beweiss eines Umzuges zu aktzeptieren angesichts der Tatsache, dass ich der Ursprungsforderung der Abmeldebescheinigung nicht nachkommen konnte?
Kann das Fitnessstudio meine Kuendigungsversuche einfach ignorieren ohne mich ueber die Ablehnung zu informieren? Falls nicht: zu was ist das Fitnessstudio in diesem Fall verpflichtet?
Kann das Fitnessstudio einen Arbeitsvertrag in Niederlaendischer Sprache einfach komplett ignorieren? Hat es eine Verpflichtung zur Klaerung der Sache (mich zu kontaktieren zum Beispiel)
Nachdem ich bereits eine Mahnung erhalten habe. Raten sie mir vor Klaerung des Sachverhalts weiter Beitraege zu zahlen oder die Beitraege einzuhalten. Was ist hier zu beachten?
Abschliessend wuerde ich sie gerne nach ihrem Rat fragen was zu tun ist. Ich moechte die Kosten moeglichst gering halten und einen Rechtsstreit vermeiden. Was ist die sinnvollste Loesung (auch angesichts der geringen Beweisskraft meinerseits durch das Schicken gewohnlicher Briefe als Kuendigung)?
-
20 €
-
100 €
-
55 €
-
53 €
-
30 €
-
49 €