Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Ja, darüber kann man sich vortrefflich streiten. Im Ergebnis bin ich bei Ihnen.
Manch ein Jurist aber vertritt deshalb hier die Meinung, dass man erst zu einer Landingpage geführt werden muss, wo man Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise etc. erst zustimmen muss, um weiter zur Seite zu gelangen. Hier wäre die Absprungrate wohl sehr hoch. Besonders praktikabel ist das nicht. Wenn man also keine Besucher auf der Seite haben will, ist das sicherlich ein Modell hierfür. Sicherlich wäre das der juristisch sicherste Weg.
Andererseits dient die DSGVO dem Schutz der Betroffenen. Doch müssen diese meiner Auffassung nach erst bei Erhebung der Daten über die Datenschutzerklärung etc. aufgeklärt werden. Hier muss dem Besucher sodann evtl. ein Widerspruchsrecht durch ein OptOut ermöglicht werden, damit beim nächsten Besuch diese Daten nicht mehr erhoben und verarbeitet werden. Paradox ist dann, dass entsprechende OptOut Cookies für den nächsten Besuch auf der Website gesetzt werden müssen. Werden allerdings die Cookies beim Schließen des Browsers (bei Betroffenen) gelöscht, werden auch diese OptOut Cookies gelöscht. Stellt sich das gleich Problem beim nächsten Besuch erneut, die OptOut Cookies waren ja zuvor gelöscht. .....
Gefahr droht hier - meines Erachtens - auch nicht von den Aufsichtsbehörden, vielmehr von den Abmahnvereinen und Abmahnern. Wobei hier auch noch unter Juristen streitig ist, ob die DSGVO tatsächlich abmahnfähige Marktverhaltensregeln für Wettbewerber sind.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Schulte
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Guten Tag,
Ich verstehe es nicht ganz. Sinn ist doch, das personengebundene Daten nicht irgendwo hingesendet werden, wo es nicht hin soll? Oder habe ich es falsch verstanden?
Die Daten sind doch bereits an einen anderen Server gesendet beim ersten Besuch der Website...., nämlich Google. Also hat man doch schon in dem ersten Moment als Websitebetreiber verloren. Man kann diese doch nicht mehr zurückholen durch ein Opt-Out. Da hilft doch keine Datenschutzerklärung. Sinngemäß:
"Tut mir leid, die Daten sind schon bei Google. Du kannst Dir jetzt das 3 x durchlesen und 5 x Opt Out klicken. Aber nächstes mal... da kannst Du Dich schützen? Für heute hast Du leider den schwarzen Peter gezogen und Google hat nun Deine IP."
Mfg
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
danke für die Nachfrage, welche ich folgendermaßen beantworten möchte:
Doch das haben Sie dem Grunde nach richtig verstanden. Wie gesagt, bin ich im Grundsatz bei Ihnen mit dem Sinn/Unsinn.
Juristisch streng genommen, bliebe dann nur die erstgenannte Vorgehensweise mit der Landigpage. Praktikabel ist das für die deutliche Mehrzahl der Websitebetreiber meiner Ansicht nach nicht. "Hier muss man auch die Kirche im Dorf lassen."
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich zum Abschluss freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)