Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Erstmal die Frage, wenn Sie 600 Kunden haben, ob Sie nicht auch mehr als 20 Mitarbeiter haben - dann brauchen Sie nämlich einen internen bzw. externen Datenschutzbeauftragten!
Eine Whatsapp-Gruppe ist in kritisch, hier gibt es noch keine klare Regelung! Zudem wäre mindestens eine Einwilligung zur Nutzung vorab erforderlich, das muss die Zukunft zeigen, wenn die ersten Gerichte hierüber entschieden habe !
Die Datenschutzerklärung ist ja auf Ihrer Website, ich würde diese aber dem Kunden nochmal manuell mitgeben, sodass Sie der Kenntnisnahme sicher gehen können.
Bezüglich Ihrer Angaben ist es unerheblich, wie viele Kunden Sie haben, es muss eine komplette Datenschutzerklärung für den Kunden zugänglich sein! Die von Ihnen veröffentlichte Datenschutzerklärung auf Ihrer Website reicht jedenfalls nicht aus (ich habe mal geschaut). Hier helfen wir gerne außerhalb des Portals weiter!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
DSGVO für Ballettschule
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Datenschutzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
dsgvo
dsgvo
Guten Tag, ich leite eine Ballettschule mit ca. 600 Kunden. Aufgrund der DSGVO herrscht große Aufregung im Team der Dozentinnen und auch für die zukünftigen Anmeldeformulare herrscht Unklarheit.
Müssen bei den Anmeldeformularen das Datenschutz - Schreiben wie auf der Homepage (bereits online) begefügt sein oder reichen da auch nur ein/zwei Sätze?
Als Vertragspartner Ballettschule/Kunden habe ich Anschrift, Geb.Datum, TelNr & MobilNr und E-Mail Adresse. Bei Einzugsermächtigung selbstverständlich auch die Kontoverbindung.
Alles wird durch zwei Unterschriften ( Einwilligung der Vertragsbedingungen und Erteilung der Lastschrift) der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Kunden/Kundin bestätigt.
Als Inhaberin der Schule arbeite ich mit einem Schul-Verwaltungsprogramm, in dem alle Daten hinterlegt sind. Nur ich habe Zugang zu dem Verwaltungsprogramm. Newsletter werden nicht versendet.
Meine Frage ist nun, in welchem Umfang die DSGVO in den Vertragsbedingungen aufgenommen werden muss?
Mit einigen erwachsenen Teilnehmern gibt es derzeit Whats App -Gruppen um über Unterrichtausfall, Probentermine Auftritte ect. zu kommunizieren. Ist das tatsächlich auch nicht mehr gangbar?
Ich freue mich über eine Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Einsatz editiert am 24.05.2018 17:55:25
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