Ummeldung

23. April 2018 20:35 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Schulsystem Schweiz

Meine fast 4 jährige Tochter (schweizer und deutsche Staatsangehörigkeit) soll evtl.für ein halbes bis ein Jahr von der Schweiz zu seiner Großmutter nach Deutschland umgemeldet werden, so dass sie in der Schweiz nicht mit gerade mal 4 Jahren "eingeschult" wird.
Wir ziehen diese Möglichkeit in Betracht, da unser Rückstellungsantrag abgelehnt wurde und wir es als letzte Möglichkeit sehen unsere wirklich noch sehr unreife Tochter vor den Folgen zu schützen.
Nun meine Frage: Ist unser Plan überhaupt realisierbar und wenn ja, was müssen wir beachten?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Einsatz editiert am 24.04.2018 09:36:22

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich kann Ihre Tochter umziehen, wohin Sie wollen. Wenn Ihre Tochter nun nach Deutschland zieht, so ist das kein Problem. Allerdings betone ich, dass sie auch umziehen muss. Anderenfalls könnten Sie sich strafbar machen, da Sie die Schulpflicht verletzten. Wohnt ihre Tochter mithin weiter bei Ihnen und ist nur woanders gemeldet und das kommt raus, hätte das eben strafrechtliche Konsequenzen, ich nicht riskieren würde.

Sie müssen bei dem Umzug beachten, dass Sie der Großmutter dann die Vormundschaft einräumen, da diese sonst nicht handlungsfähig ist.

Bedenken Sie aber, dass Ihr Kind nicht den Anschluss verliert, da andere Kinder dann 1 Jahr später bereits schulisch weiter sind, das aufzuholen kann schwer sein.
Vielleicht ist ja das Homeschooling eine Lösung, sofern dies bei Ihrem Kanton möglich ist. Hier kann ich nicht szu sagen, ich hatte nur gehört, dass es dieses gibt.

Also rein rechtlich wäre eben ein Umzug möglich, aber ob Sie ein halbes Jahr vom Kind getrennt sein wollen ist auch so die Frage.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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