Ihr Sohn wird im Oktober 6 jahre alt.
Der Mindestunterhat gemäß der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle beträgt 245 Euro.
Bei einem Einkommen von 1340 müssten Sie eigentlich 254 zahlen, vorausgesetzt Sie sind nur einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Sollten Sie im Winter arbeitslos sein, so wäre eventuell neu zu rechnen. Es kommt darauf an, wieviel Arbeitslosengeld Sie bekommen. Dann haben Sie aber auch nur noch einen Selbstbehalt von 770. Im Übrigen müssen Sie nach der Rechtsprechung versuchen, so schnell wie möglich wieder eine Arbeit zu finden.
Meine Ex verlangt nun 248 € Unterhalt ab 01.10.2007, ist das so richtig bzw wie soll ich mich verhal
24. September 2007 22:16 |
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
folgende Situation:
Ich bin geschieden und mein Sohn ist am 17.10.01 geboren.
Ich zahle seit ca 3 Jahren monatlich 199 € Unterhalt.
Meine Ex verlangt nun 248 € Unterhalt ab 01.10.2007.
Ist das so richtig bzw wie soll ich mich verhalten?
Ich verdiene netto ca 1340 € monatlich, wobei ich im Winter auch oft 2 Monate arbeitslos bin.
Vielen Dank für die Beantwortung.
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Unterhalt Unterhalt Kindesunterhalt Familienrecht Tabelle
Unterhalt Unterhalt Kindesunterhalt Familienrecht Tabelle
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
51 €
-
40 €
-
25 €
-
50 €
-
Düsseldorfer Tabelle ist doch nur für feste Einkommen, was ist, wenn die Geschäftszahlen weiter zurü25 €
-
30 €