Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst haben Sie das Recht, die Ihren Fall betreffende Akte einzusehen. In der Regel wird die Behörde Ihnen die Einsichtnahme vor Ort, in den Räumen der Behörde selbst gestatten. Dort haben Sie in den meisten Fällen auch die Möglichkeit, Kopien anzufertigen. Hierfür ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Allerdings ist Ihrer Sachverhaltsschilderung zu entnehmen, dass Sie Halter des Pkw sind und diesen für eigene Zwecke benutzen. Soweit es also tatsächlich zu einem Austritt von Betriebsmitteln gekommen ist, darf die zuständige Behörde die hierfür entstandenen Kosten von Ihnen als Halter ersetzt verlangen. Denn ungeachtet dessen, dass Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, haften Sie als Halter als sog. „Zustandsstörer" für die Beseitigung aller Gefahren und Störungen, die von dem Pkw ausgehen. Als Halter des Fahrzeugs ist die Behörde daher berechtigt, die für die Beseitigung
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank erst einmal...ich werde erst mal Widerspruch einreichen und Akteneinsicht fotos anfordern.. mit Leasing Auto war gemeint wäre das wirklich passiert hätte ich zur Werkstatt gemusst dem war nicht so...alles wird auf dem Board Computer gespeichert. Da muss ein versehen vorliegen Evtl. Zahlendreher Kennzeichen..Habe Beweise dass das Fahrzeug an diesem Tag nicht an dem Ort war... das werde ich erst klären mit der Feuerwehr....
Gruss
S. Bojic
Sofern das Kfz nachweislich nicht am Tatort war, hätte der Widerspruch natürlich Aussicht auf Erfolg. Natürlich passieren der Behörde solche Fehler, deshalb sollte sie alles durch Vermerke und Fotos dokumentieren. Bitte beachten Sie beim Widerspruch die Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag). Der Widerspruch muss innerhalb der Frist zugehen, ich rate daher zur Einlegung vorab per Fax. Dann haben Sie immer auch einen Zugangsnachweis.