Sehr geehrte Fragestellerin,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
In der EU gilt bislang kein einheitliches Umsatzsteuergesetz, so dass der Grundsatz des Bestimmungslandprinzips im Gemeinschaftsgebiet gilt. So auch bei Ihnen.
Als Grundregel ist anzunehmen, dass derjenige, der Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, steuerpflichtig wird, wenn er in Spanien niedergelassen oder ansässig ist.
Werden Waren an Unternehmen im Bereich der EU verkauft, braucht der Verkäufer keine Umsatzsteuer erheben, wenn der Kunde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat. Diese Nummer und die USt-ID des Veräußerers müssen auf der Rechnung angegeben sein. Schließlich müssen Sie diesen Umsatz in Ihrer USt-Voranmeldung mit der USt-ID des Käufers angeben, der Käufer muss sodann den Umsatz zusätzlich vierteljährlich dem Bundesamt für Finanzen melden.
Dann braucht auch der Käufer keine Umsatzssteuer zu zahlen, bzw. Sie sind von der Berechnung der Umsatzsteuer befreit.
Vorliegend scheinen Sie alle diese Bedingungen erfüllt zu haben, so dass Ihre Rechnung ohne USt korrekt ist.
Hinzuweisen ist noch, dass einige Dienstleistungen an ausländische Unternehmen als am Sitz des Kunden ausgeführt gelten. Für diese wird dann keine Umsatzsteuer erhoben. Hierzu gehören u.a.: Übersetzungen, Software per Download, Leistungen via Telekommunikationsleitungen, Öffentlichkeitsarbeit, Datenverarbeitung. Eine vollständige Aufzählung finden Sie in § 3a Abs. 3 und 4 UStG
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Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung. Sollten noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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Antwort
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Rechtsanwalt Christian Joachim
ersten gibt es einige unklarheiten:
1. sie schreiben das meine rechnung korrect ist jedoch behaupten Sie dass ich keine omsatzsteuer angeben muss wenn Sie jedoch die Rechnung genauer betrachten, habe ich 16 % VAT auf der Rechnung angegeben. Wie soll ich diese widerspruch lösen bzw verstehen?
2. ich gehen in dem fall davon aus, das ich die VAT wie in der Ihnen übermittelten mail berechnen darf und das meine Kunden keine VAT dennach on die Finanzamt abfürhen muss.
sie haben das wesentlichste nicht beantwortet: darf ich als spanisch sl meinen rechnung wie oben shcreiben d.h. mit VAT was ich in Spanien auch abführe.