Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Die Ein- Mann GmbH schütz Sie sicherlich nicht davor, bei einer möglichen Prüfung des Betriebes, in dem Sie tätig werden wollen, als Scheinselbstständiger eingeordnet zu werden.
Die Konstruktion der Ein-Mann GmbH würde dann als Umgehung der Sozialversicherungspflicht gewertet werden mit strafrechtlich relevanten Charakter.
Aber auch Ihr zukünftiger „Arbeitgeber" würde erhebliche Schwierigkeiten bekommen, er müsste Sie nachversichern und die entsprechenden Beiträger an den Sozialversicherungsträger abführen. Zudem könnte auch ein Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug auf ihn zukommen.
Machen Sie ihrem Auftraggeber klar, dass die Gefahr der Wertung als Scheinselbstständiger sehr groß ist und mithin mit erheblichen Ärger sowie mit Nachzahlungen an den Sozialversicherungsträger sowie unter Umständen mit einem Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug zu rechnen ist.
Die befürchtete Scheinselbstständigkeit ist ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Die Firma, bei der Sie den Vertrag unterzeichnet haben, wird von Ihnen nicht verlangen können, dass Sie strafrechtlich relevante Handlungen durch Umgehung der Sozialversicherungspflicht begehen.
MfG
Rechtsanwalt
P. Dratwa
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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Mit welchen Kostenfaktor müssen wir in etwa bei einer rechtlichen Übermahe rechnen. Da es zu einem Rechtsstreit kommen wird.
Die Höhe der Kosten bei einer Übernahme der Sache durch einen Anwalt hängt von dem Streitwert ab, insoweit wären weitere Informationen notwendig.
Da meine Kanzlei auf bundesweite Vertretung ausgerichtet ist , können Sie sich gerne bei Bedarf einer Vertretung an mich wenden, ich würde Ihnen den hier von Ihnen gezahlten Betrag anrechnen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt