Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern der Gesellschafter keine Gewinnausschüttung erhält, hat er persönlich keine Steuern zu tragen und für die Steuern der Gesellschaft haftet der Gesellschafter per se nicht. Wenn also nicht im Kaufvertrag besondere Regelungen vorgesehen sind, so haben Sie persönlich mit den Steuern für 2016 und 2017 nichts zu tun.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Busch
Die Frage stellt sich wie folgt: Ein Gesellschafter scheidet aus eine GmbH aus und verkauft zu einem festen Preis seine Anteile an einen anderen Gesellschafter. Für die Jahre 2016 und 2017 sind noch keine Jahresabschlüsse gemacht. Wie verhält sich nach Abgabe der Bilanzen/Steuererklärungen die Situation des ausgeschiedenen Gesellschafters? Kann er nachträglich noch zur Kostenbegleichung heran gezogen werden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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9. Februar 2018 | 22:04
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FRAGESTELLER 9. Februar 2018
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