Sie können beruhigt sein, es gibt mehrere Wege auf denen Sie Ihr Ziel einer gemeinsamen Namensführung erreichen können.
Es wäre eigentlich sogar möglich gewesen, hier in Deutschland zu heiraten. Die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfordern natürlich verschiedene Nachweise, diese können aber gegebenenfalls auch ohne Geburtsurkunde erbracht werden. Wenn Sie aber jetzt in Dänemark heiraten, dann ist das sicherlich die schnellere und einfachere Variante. Man müsste sonst nämlich gegebenenfalls erst einmal die Möglichkeit der Eheschließung hier in Deutschland einklagen. Das dauert natürlich.
Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist, wenn sie den in Dänemark gültigen Vorschriften entsprechend geschlossen worden ist, auch in Deutschland gültig. Sie kann dann auf Antrag hier in das entsprechende Register eingetragen werden.
Wenn Sie dann in Dänemark einen Ehenamen bestimmt haben, dann gilt der natürlich auch in Deutschland. Sie können dann diese Namensänderung durch Bestimmung eines Ehenamens auch auf ihr Kind erstrecken bzw. dies erfolgt, wenn ihr Kind noch nicht fünf Jahre alt ist, automatisch.
Wenn Sie in Dänemark keinen Ehenamen bestimmen, dann können Sie dies nachträglich jederzeit in Deutschland tun. Dabei können Sie entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen machen. (§ 1355 Abs. 2 BGB
) Es kommt damit dann nicht mehr auf die Geburtsurkunde an.
Sie hätten sogar ohne Eheschließung dem Kind (allerdings nicht Ihnen) den Namen des Vaters geben können. War die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt und gab es auch schon davor eine entsprechende Sorgeerklärung, dann hätte der Standesbeamte einer entsprechenden Erklärung von Ihnen folgen müssen und auch den Namen den der Vater führt als Namen des Kindes akzeptieren müssen. Wenn die gemeinsame Sorge erst begründet wurde als das Kind schon geboren war, so konnte innerhalb von drei Monaten diese Namensbestimmung nachgeholt werden. (§ 1617b BGB
)
Antwort
vonRechtsanwalt Jörg Klepsch
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Vielen Dank für die Antwort. Das heißt für die Anerkennung und Registrierung in Deutschland sowie die Namensänderung ist die Geburtsurkunde meines Mannes nicht notwenig und muss nicht doch noch vorgezeigt werden? Sonst wäre der ganze Aufwand umsonst...In den Internetforen steht das dazu die Geburtsurkunden beider Ehepartner notwendig ist.
Vielen Dank.
DIe Richtigjkeit der aktuellen Namensführung Ihres künftigen Ehemannes kann auch durch die amtlichen Ausweise (Aufenthaltstitel etc.) nachgewiesen werden. Der Ehename kann entweder der Geburtsname (dann Geburtsurkunde) oder der aktuelle Name sein. Letzteren können Sie eben auch anders nachweisen.