Ist eine Mieterhöhung bei falscher Addition der neuen Gesamtmiete hinfällig?

31. Januar 2018 15:18 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo,

ich habe bei meinem letzten Mieterhöungsverlangen leider bei der Aufstellung der neuen Gesamtmiete einen Fehler gemacht und Neue Kaltmiete: 400€ Nebenkosten:160€: Gesamtmiete: 460€ (100€ zu wenig) geschrieben.


Kann das Mieterhöhungsverlangen allein von diesem Rechenfehler hinfällig sein?
Aus dem restlichen Text geht ja hervor wie es sich zusammen setzt.

Falls ja, reicht ein kurzes Anschreiben mit Korrektur oder muss das Mieterhöhungsverlangen neu aufgesetzt werden?

31. Januar 2018 | 16:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass aus dem Mieterhöhungsverlangen deutlich zu erkennen ist, dass Sie die Kaltmiete auf 400,00 € erhöhen wollen und die Nebenkosten 160 € monatlich betragen.

Dementsprechend sollte für den Mieter eindeutig erkennbar sein, was Sie tatsächlich möchten (andernfalls wäre die Gesamtmiete ja vermutlich sogar niedriger als vorher).

Ich halte das Mieterhöhungsverlangen daher für wirksam und gehe davon aus, dass Sie hier im Ernstfall deswegen im Gerichtsverfahren auch keine Schwierigkeiten bekommen würden.

Natürlich würde ich auch empfehlen, den Fehler gegenüber dem Mieter klarzustellen. Trotzdem würde ich aus anwaltlicher Vorsicht hilfsweise ein erneutes Mieterhöhungsverlangen aussprechen, so dass man – sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen – die Sicherheit hat, dass diese Baustelle in jedem Fall beseitigt ist. Selbst wenn ein Richter hier tatsächlich zu einem anderen Ergebnis kommen würde, was ich nach Ihrer Schilderung für unwahrscheinlich halte, hätte man dann lediglich allenfalls die Zeit zwischen den beiden Schreiben ggf. verloren, was die höhere Miete angeht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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