Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass aus dem Mieterhöhungsverlangen deutlich zu erkennen ist, dass Sie die Kaltmiete auf 400,00 € erhöhen wollen und die Nebenkosten 160 € monatlich betragen.
Dementsprechend sollte für den Mieter eindeutig erkennbar sein, was Sie tatsächlich möchten (andernfalls wäre die Gesamtmiete ja vermutlich sogar niedriger als vorher).
Ich halte das Mieterhöhungsverlangen daher für wirksam und gehe davon aus, dass Sie hier im Ernstfall deswegen im Gerichtsverfahren auch keine Schwierigkeiten bekommen würden.
Natürlich würde ich auch empfehlen, den Fehler gegenüber dem Mieter klarzustellen. Trotzdem würde ich aus anwaltlicher Vorsicht hilfsweise ein erneutes Mieterhöhungsverlangen aussprechen, so dass man – sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen – die Sicherheit hat, dass diese Baustelle in jedem Fall beseitigt ist. Selbst wenn ein Richter hier tatsächlich zu einem anderen Ergebnis kommen würde, was ich nach Ihrer Schilderung für unwahrscheinlich halte, hätte man dann lediglich allenfalls die Zeit zwischen den beiden Schreiben ggf. verloren, was die höhere Miete angeht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
31. Januar 2018
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16:49
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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