auβerordentliche fristlose Kündigung Fitnessstudio wegen Umzug ins Ausland

7. Dezember 2017 11:44 |
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Vertragsrecht


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Zusammenfassung

Außerordentliche Kündigung eines Vertrages mit einem Fitnessstudio wegen Umzug

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

das Fitnesstudio in dem ich trainiere und einen monatlichen Beitarg von 170 Euro zahle (Elektro-Stimulisations-Training, darum ein so hoher Beitrag), akzeptiert meine auβerordentliche Kündigung nach § 314 , 626 BGB nicht.
Ich bin von Deutschland in die Niederland gezogen, die Entfernung vom neuen Wohnort zum Studio beträgt 63 km für eine Strecke, somit ca. 120 km hin und zurück.

Im Vertrag/ AGB sind die Sätze "Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten drei Monate zum Ende der Laufzeit. Das Recht zur auβerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt" zu finden. Liest man etwas weiter, steht in den AGBs "eine vorzeitige bzw. ausserordentliche Kündigung ist wegen Umzug nicht möglich."

Es ist ein kleines Studio, keine Filialen in anderen Städten. Ich habe das Fitnessstudio bereits um Kulanz gebeten aber leider keine Rückmeldung mehr erhalten.

Kann ich hier noch was unternehmen oder ist es sinnlos, weil der Satz in den AGBs steht?

Vielen Dank bereits im Voraus.


7. Dezember 2017 | 12:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Leider kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen, dass die außerordentliche Kündigung wirksam ist.

Nach einer Entscheidung des BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 , berechtigt ein berufs- oder privat veranlasster Umzug nicht zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages mit einem Fitnessstudio. Die vereinbarte Kündigungsfrist ist demnach einzuhalten.

Der BGH begründet die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Küdnigung wie folgt:

" Ein Wohnsitzwechsel stellt dagegen grundsätzlich keinen wichtigen Grund i.S.v. §§ 314 Abs. 1 *, 543 Abs. 1 **, 626 Abs. 1 *** BGB für eine außerordentliche Kündigung eines Fitness-Studiovertrags dar. Die Gründe für einen Wohnsitzwechsel - sei er auch berufs- oder familienbedingt - liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar. Besondere Umstände, die hier die Übernahme des Verwendungsrisikos für den Kunden gleichwohl als unzumutbar erscheinen ließen, sind weder festgestellt noch sonst ersichtlich. "

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74560&linked=pm

2. Aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung kann ich Ihnen daher nicht empfehlen an der Kündigung festzuhalten. Vielmehr wäre mochmal eine Kulanzregelung zu prüfen, gerade weil Sie das Studio nicht mehr nutzen. Ggfs. könnten Sie auch versuchen einen Nachfolger für Ihren Vertrag zu finden, der mit Zustimmung des Betreibers in den bestehenden Vertrag eintritt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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