Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Regel werden vom Jugendamt Vordrucke verwendet, in denen Sie genaue Angaben und Verpflichtungen ankreuzen können.
Sie sollten hier darauf achten, dass in der neuen Urkunde aufgeführt wird, dass der jetztige Unterhalt
UNTER ABÄNDERUNG BESTEHENDER TITEL UND VERPFLICHTUNGEN
gezahlt wird und
BIS ZUM EINTRITT DER VOLLJÄHRIGKEIT BEGRENZT IST.
Diese Formulierungen sollten in der neuen Urkunde erhalten sein. Ist die Möglichkeit, dieses anzukreuzen nicht gegeben, sollte dieses dann schriftlich in der Urkunde unbedingt aufgeführt werden.
Auch sollten Sie sich dann unbedingt ein Exemplar aushändigen lassen und dieses dann auch sorgfältig aufbewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
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