DHL verweigert Erstattung für verlorenes Paket mit Edelmetallen

| 23. September 2017 14:13 |
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Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von


15:22

Zusammenfassung

Ersatz des Schadens eines versendeten Pakets von Valoren über DHL

Ich habe mit DHL ein Paket mit Zusatzversicherung 2.500 EUR versendet. Inhalt waren Edelmetalle im Wert von ca. 1.700 EUR.

Das Paket ging bei DHL verloren (wurde vermutlich entwendet). DHL verweigert allerdings jegliche Erstattung mit Hinweis auf die AGB, da "Valoren" über 500 EUR kein zulässiger Paketinhalt seien. Dies wurde mir beim Abschluß des Portokaufs allerdings nicht wirklich deutlich gemacht. Sicher kann man nicht erwarten, daß jeder Kunde die AGB von DHL ganz durchliest.

Welchen Anspruch habe ich?

Vielen Dank.

23. September 2017 | 14:52

Antwort

von


(196)
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zuerst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die AGB gelten und Vertragsbestandteil sind, unabhängig davon, ob sie gelesen werden oder nicht.
Der Anspruch auf Erstattung des vollen Schadens ist dann gegeben, wenn eine Anspruchsgrundlage vorhanden ist. Soweit per AGB der Wert einer Sendung von Valoren begrenzt ist, haben Sie keinen Ersatzanspruch auf den tatsächlichen, sondern nur auf den versicherten Wert (bei Valoren der Klasse II).

Gegebenenfalls ist eine Einigung mit DHL ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht möglich. Jedoch kann ich auf Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts nicht feststellen, dass ein Anspruch darüber hinaus besteht, was vertraglich vereinbart ist.

Wenn das Paket durch den Mitarbeiter von DHL entwendet wurde, kann der Betrag darüber hinaus gegebenenfalls gegen den Mitarbeiter selbst verfolgt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wübbe


Rechtsanwalt Michael Wübbe

Rückfrage vom Fragesteller 23. September 2017 | 15:08

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich denke ich habe die Position von DHL nicht klar genug formuliert. Hier der Auszug aus der Stellungnahme:

"Ihr Paket enthielt sog. Valoren der Klasse II mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR brutto."

[...]

"Die Höchstgrenze für den Versand solcher Gegenstände liegt bei insgesamt 500,00 EUR brutto.
Auch wenn Sie mehrere Pakete am selben Tag für denselben Empfänger einliefern, dürfen die
Werte der Sendungsinhalte zusammen diese Höchstgrenze nicht übersteigen.
Den Versand höherer Werte schließen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Liegt
der Wert der Sendungsinhalte dennoch darüber, ist eine Haftung im Falle eines Verlustes oder
einer Beschädigung ausgeschlossen. Deshalb können wir den Ihnen entstandenen Schaden
leider nicht ersetzen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis."

Meine Frage bezieht sich darauf, ob DHL wirklich den Schaden überhaupt nicht ersetzen muß, wie es die Stellungnahme behauptet.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. September 2017 | 15:22

Sehr geehrter Ratsuchender,

gern beantworte ich die Nachfrage wie folgt. Der Wert einer Sendung von Valoren der Klasse II darf einen Wert von 500,00 € nicht übersteigen. Das liegt auch daran, dass das Paket nicht darüber hinaus versichert ist.
Wenn gegen Vertragsbedingungen verstoßen wird, kann auch gesagt werden, dass man sich von einem Ersatzanspruch komplett exkulpieren kann.
Jedoch ist es nach meinem Dafürhalten so, dass Sie durchaus den Anspruch auf den Versicherungsbetrag haben in Höhe von 500,00 €.

Beste Grüße,

Michael Wübbe
(Rechtsanwalt in Köln)

Bewertung des Fragestellers 23. September 2017 | 15:29

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

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"

Meine Frage wurde leider nicht gut genug gelesen. Z.B. bezieht sich Herr Wübbe in seiner zweiten Antwort auf eine Paketversicherung in Höhe von 500 EUR, jedoch erwähne ich bereits in meiner Anfangsfrage, daß ich das Paket mit 2.500 EUR versichert habe.

Gewünscht hätte ich mir zumindest eine kurze Recherche in bestehenden Urteilen sowie eine Einschätzung zur Erfolgsaussicht.

Am Ende gab er mir nur seine persönliche Einschätzung ohne Quellen oder Begründung.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Leider kann ich die Bewertung in den genannten Punkten nicht nachvollziehen. Das Paket hat einen Inhalt gehabt, der einen Wert von 500,00 € nicht übersteigen durfte, lt. den AGB. Demgemäß fällt die Versicherung nicht an, die über den erlaubten Wert hinausgeht. Dies wurde auch so dargestellt.
Eine Nachfrage wäre auch möglich gewesen bei Unklarheiten. Dies wurde leider nicht genutzt.
Zudem wurde die gestellte Frage, anhand der Grundlage des Vertrags, die auch die AGB beinhaltet, beantwortet, mit persönlicher Empfehlung.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. September 2017
2,6/5,0

Meine Frage wurde leider nicht gut genug gelesen. Z.B. bezieht sich Herr Wübbe in seiner zweiten Antwort auf eine Paketversicherung in Höhe von 500 EUR, jedoch erwähne ich bereits in meiner Anfangsfrage, daß ich das Paket mit 2.500 EUR versichert habe.

Gewünscht hätte ich mir zumindest eine kurze Recherche in bestehenden Urteilen sowie eine Einschätzung zur Erfolgsaussicht.

Am Ende gab er mir nur seine persönliche Einschätzung ohne Quellen oder Begründung.


ANTWORT VON

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