Ware ersteigert in USA - Gefahrenübergang

3. September 2007 13:25 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ende 2006 habe ich in den USA ein antiquarisches Buch ersteigert und per PayPal bezahlt (ca. 1.200 US$).
Das Buch ist bei mir nicht eingetroffen, PayPal hat den Betrag zurückerstattet, da der Verkäufer den Versand in der gesetzten Frist nicht belegen konnte. (Standard Post-Versand)

Ich unterstelle, dass der Verkäufer das Buch korrekt versand hat und dieses inzwischen belegen kann. Das Buch ist auf dem Transport verloren gegangen.

Meine Rechtsauffassung ist wie folgt:

Der Verkäufer firmiert unter XYZ inc. (Ebay Power Seller) und verkauft Ware nach Deutschland. Der Verkäufer ist unternehmerisch tätig.
Ich bin Sammler von technischen Antiquitäten, in diesem Falle Verbraucher.
Der Gefahrenübergang findet in diesem Geschäftsverhältnis nach deutschem Recht zum Zeitpunkt der Übergabe statt.
Ich bin nicht verpflichtet die Ware zu bezahlen.

Frage:
1.) Ist diese Auffassung richtig?
2.) Wie gehe ich bei Erhalt einer Mahnung durch einen Rechtanwalt / Einleitung eines Mahnverfahrens weiter vor?


3. September 2007 | 13:34

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach dem derzeitigen Sachverhalt und vorbehaltlich der Einsicht in die Auktion, ist Ihre Auffassung zutreffend. Ohne Übergabe der Ware müssen Sie nicht zahlen.

Aber schicken Sie mir DIREKT bitte einmal die Auktionsnummer mit, so dass ich ggfs. die Antwort ergänzen kann. Die Emailadresse ist in den Kontaktdaten vermerkt.


Sollte eine Mahnung erfolgen, sollten Sie außergerichtlich die Ansprüche zurückweisen; im Mahnverfahren müssen Sie fristgerecht Widerspruch einlegen, um eine negative Entscheidung zu vermeiden.




Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Ergänzung vom Anwalt 3. September 2007 | 16:24

Vielen Dank für die ergänzenden Informationen - es verbleibt danach inhaltlich bei der Erstantwort.

ANTWORT VON

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