Ich habe seit heute dem 01.08 eine neue Wohnung wo der Zähler aufgrund von Zahlungsrückständen der Vormieterin wohl gesperrt ist.
Ich bezieh Strom von einen Drittanbieter nicht vom Grundversorger allerdings hat dieser noch keine Antwort des Netztbetreibers erhalten und kann somit auch keine Entsperrung beauftragen.
Ich habe aus einen Mietverhältnis was 4 Jahre zurückliegt auch eine offene Forderung beim Örtlichen Grundversorger weil ich mich damals weigerte eine Nachzahlung zu leisten wo die Zeiträume des Berechnung mit meinem Mietvertrag übereinstimmten.
Laut aussage eines Mitarbeiters des Grundversorgers kann es sein, das aus diesem Grund die Versorgung wohl blockiert wird bis der Betrag von 800 Euro vollständig getilgt ist was mir mit meinem Mindestlohn nicht möglich ist, da ich erwerbstätig bin fühlen sich Jobcenter und Sozialamt diesbezüglich nicht verantwortlich.
Ist es rechtens das die Grundversorger die Versorgung Blockiert ?
Laut aussagen in Foren gab es hierzu wohl einige Urteile die besagen das der Grundversorger keine Berechtigung hat diese Vertragsverhältnis in form einer Versorgungssperre zu Blockieren.
Was für Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehn ?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal haften Sie nicht für die Schulden des Vormieters. Daher darf der Grundversorger aus diesem Grund auch nicht die Versorgung durch einen Drittanbieter blockieren. Eine Stromsperre gegen Sie scheint bisher auch nicht verhängt worden zu sein, Dies würde im Übrigen gemäß § 19 StromGVV neben einer berechtigten Forderung von über 100 € eine Androhung vier Wochen vorher sowie eine Ankündigung drei Werktage vor Sperrung voraussetzen.
Da die Möglichkeit der Stromversorgung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, sollten Sie auch Ihren Vermieter informieren. Da Sie kein Verschulden an der Stromsperre aufgrund der Schulden des Vormieters trifft, wäre bei weiterer Versorgungssperre auch an eine Mietminderung zu denken.
Sollte der Grundversorger weiterhin blockieren, obwohl Sie den Mieterwechsel ordnungsgemäß angezeigt haben, wäre an eine Einstweilige Verfügung zu denken, in der der Grundversorger verpflichtet wird, den Zähler frei zu geben. Hierfür sollten Sie allerdings einen Anwalt vor Ort einschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.