Familienorientierte Reha / Freistellung durch Arbeitgeber?

18. Juli 2017 23:22 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss mich der Arbeitgeber für den Zeitraum einer Familienorientierten Reha (FOR) freistellen, wenn ich Alleinverdiener bin und mein Kind schwer krank ist?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sie für den Zeitraum der FOR freizustellen. Sie können jedoch unbezahlten Urlaub beantragen und einen Teil des Verdienstausfalls über die Kasse ausgleichen. Eine Krankmeldung ist nicht ratsam, da sie die Begleitung des Kindes zur FOR verhindern könnte.

Sehr geehrte Damen und Herren:

ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht:

Folgende Situation:
Unser einziger Sohn (15Monate) ist schwer krank, wir haben eine Familienorientierte Reha (FOR) über 4 Wochen genehmigt bekommen. Ich als Vater bin derzeit alleiniger Verdiener.

Frage:
Muss mein Arbeitgeber mich zumindest ohne Lohnfortzahlung für den gesamten Zeitraum freistellen?
Die Kasse hat mir bereits angeboten den Verdienstausfall nach gesetzlicher Regelung anteilig zu übernehmen, somit wäre ich
finaziell für diesen Zeitraum abgesichert. Aus meiner Sicht kann ich mich nicht auf eine Freistellung als Begleitperson für den stationären Aufenthalt des Kindes berufen, da bereits die Mutter mit vor Ort ist, richtig?
Das Konzept einer (FOR) wiederum, bezieht sich auf die Reha der gesamtheitlichen Familie ... meines Wissens nach werden die Eltern betroffener Kinder als "zu mitbehandelnde Begleitpersonen" geführt, somit sehe ich uns als Eltern auch nicht als Begleitperson sonder ebenfalls als zu rehabilitieren in der Form der FOR.
Bedarf es dann einer Krankmeldung des Arztes für den Verdiener und die Frage der Freistellung für den Zeitraum ist damit gegeben.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort

19. Juli 2017 | 06:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider haben sie keinen geregelten Anspruch auf Freistellung, sondern müssten hier unbezahlten Urlaub nehmen, und sich über die Kasse einen Teil des Verdienstausfalles wiederholen. Dies ist möglich da die FOR genehmigt wurde, ihre Begleitung somit medizinisch indiziert ist.

Bezahlten Urlaub zu nehmen bringt ihnen keine Vorteile, da dann der Verdienstausfall nicht aufgefangen wird.

Auch eine Krankmeldung für sie ist kontraproduktiv. Bei Erkrankung kann es sein, dass sie das Kind in die FOR nicht begleiten dürfen. Die medizinische Indikation geht immer vom Kind aus, dieses braucht die komplette Familie, um den Behandlungserfolg der REHA zu ermöglichen.

Leider sind sie hier also auf enge Absprachen mit den Arbeitgeber angewiesen. Beantragen sie also für die Zeit der REHA unbezahlten Urlaub und begründen sie den Antrag mit der Erkrankung des Kindes und der notwendigen Betreuung durch beide Elternteile bei der FOR. Dann haben sie nach § 45 Abs. 3 SGB V Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dieser wäre im Ernstfall auch gerichtlich durchsetzbar bzw. eine vom Arbeitgeber hierauf gestützte Kündigung/ Abmahnung könnte mit guten Erfolgschancen angegriffen werden.

Ich wünsche ihnen viel Kraft und hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Doreen Prochnow

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