Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Mit Gesetzesänderung vom 03. Dezember 2010 wurde die hessische Landesbauordnung dahingehend geändert, dass bei Carports, die nicht größer als 50 qm sind, keine Baugenehmigung nötig ist. Zuvor lag die Grenze bei 30 qm.
Weitere Parameter, die erfüllt werden müssen, wären: Breite max. 2,3 m, Tiefe max. 5 m, Breite der Zufahrt mind. 2,75 m.
Sämtliche Kriterien dürften in Ihrem Fall erfüllt sein, so dass weder eine Baugenehmigung noch die Zustimmung des Nachbarn nötig ist.
Hinsichtlich der Abstandsfläche sollten Sie sich noch einmal bei der Kommune erkundigen, ob hier Regelungen getroffen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Brinkmann
Hessen: 'Carport'/Unterstand für Anhänger
19. Juni 2017 11:07 |
Preis:
40€
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Ole Brinkmann
Hallo!
Ich würde gerne einen Unterstand für einen PKW-Kastenanhänger bauen, also eine Art Carport, jedoch ohne Wände (also 4 Pfosten + Dach drauf). Die Größe soll ca. 3m (Länge) x 1,5m (Breite) x 1,5m (Höhe) sein. Der Anhänger ist so etwas in der Art: http://www.stema.de/stema_anhaenger_de_192.html
Der Unterstand soll mit der 1,5m-Seite direkt an der Grenze zum Nachbarn liegen, mit der 3m-Seite direkt an der Grenze zur Straße.
In unserem Wohngebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Wir wohnen in Hessen.
Benötige ich hierfür eine Baugenehmigung? Muss der Nachbar sein Einverständnis geben?
Trifft nicht Ihr Problem?
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