Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Diese Löschung/Sperrung ist ein Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb, daher ist der Provider durch diese Löschung/Sperrung Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig. D.h. Sie können von ihm den Betrag verlangen, den Sie im Durchschnitt in der gesperrten /gelöschten Zeit erwirtschaftet hätten. Zusätzlich können Sie von ihm auch Schadensersatz für die gelöschten Daten verlangen, also den Betrag, den die Webseite wert war. Auch haben Sie natürlich Anspruch auf Herausgabe aller Webseitendateien/-daten.
Zusätzlich können Sie gegen den Provider eine einstweilige Verfügung auf Entsperrung/Wiederherstellung beantragen, dann wird dem Provider vom Gericht befohlen, die Webseite zu entsperren und nach Möglichkeit wiederherzustellen. Zuständig ist das Amtsgericht Ihres Wohnortes, der Antrag kann mündlich ohne Anwalt bei der dortigen Antragsstelle gestellt werden. Der Antrag ist so schnell wie möglich zu stellen. Da die eine Webseite bereits seit einem Monat gesperrt ist, sollten Sie nicht lange warten.
Den Authent-Code können Sie unabhängig davon verlangen, Sie sollten das Verlangen schriftlich mit Fristsetzung übersenden.
Da die Sache etwas kompliziert ist, empfehle ich dringend, einen Anwalt einzuschalten, um Fallstricke zu vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Danke für Ihre Antwort,
Sie meinten, dass ich den Authent-Code mit einer Fristsetzung verlangen soll, ist der Provider dazu verpflichtet diesen herauszugeben, ich würde gerne die Rechtliche Grundlage in meiner Forderung an den Provider mit erwähnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Pflicht zur Herausgabe folgt aus § 12 BGB
und auch als Nebenpflicht aus dem Providervertrag gemäß § 241 Absatz 2 BGB
, da Sie ohne Authent-Code die Domains nicht umziehen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt