Sehr geehrte(r) Fragender,
der Kaufvertrag kommt zustande, wenn man sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile (u.a. Preis) geeinigt hat.
Eine Anfechtung des Kaufvertrages kommt jedenfalls nur zustande, wenn sich eine Partei geirrt hat und der Fehler nicht offenkundig ist (sprich, die Partei in gekannt hat).
Nun ist fraglich, über welchen Betrag Sie sich mit dem Autohaus geeinigt haben. Hier scheint ein Missverständnis zwischen Ihnen aufgetreten zu sein.
Haben Sie überhaupt nicht über den Betrag gesprochen?
Sie müssten in der Nachfragefunktion noch einmal genauer darstellen, inwieweit über den Ablösepreis gesprochen wurden, denn das ist entscheidend.
Es ist jedenfalls richtig, dass der Brief erst bei kompletter Zahlung bei der Bank übergeben werden kann. Es sollte daher mit dem Autohaus die Situation schnellstmöglich geklärt werden.
Wie gesagt, bitte posten Sie, was vereinbart wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Der Ablösebetrag wurde per Telefon in unserem Beisein vom Autohaus angefragt und sollte 12800 Euro sein. Nach dem Telefonat hat der Verkäufer entschieden, daß er unser KFZ zur Ablöse in Zahlung nimmt. So war die Vereinbarung und so lautet auch der Kaufvertrag. Über einen genauen Betrag ist uns keine Mitteilung gemacht worden. Für uns war klar, daß das Auto abgelöst wird, sobald das neue Auto geliefert wurde. Nun gibt es nur einen "Schmierzettel" im Autohaus, auf dem diese omninöse Summe 12800 Euro steht und mehr nicht. Wir haben uns natürlich darauf verlassen, daß die Summe per Telefon stimmt. Wir haben keinerlei Möglichkeit, das jetzt noch nachzuvollziehen, eben nur den Kaufvertrag auf dem "Inzahlungnahme zur Ablöse" steht. Bedeutet das denn nicht, daß damit die genaue Summe automatisch vom Autohaus übernommen wird??? Außerdem ist der KV auch nur zustande gekommen, w e i l unser altes Auto komplett abgelöst werden sollte!
Wenn am Telefon über die 12.800 EUR gesprochen wurde und sich das dann der Verkäufer notiert hat, so ist dieses bindend (auch mündliche Vereinbarungen können gelten). Im Vertrag steht auch nicht "Gesamtablösung". Es kann nun sein, dass Sie dieses gedacht haben (ggf. Anfechtungsgrund wg. Irrtum, würde aber nicht greifen, da klar über die 12.800 EUR gesprochen wurde) oder aber der Verkäfuer sich geirrt hat (auch ggf. Anfechtungsrecht), aber Sie müssten beweisen, dass das Gespräch so war: Gesamtablösung und der Verkäufer daraufhin dachte, dass dies bereits mit 12.800 EUR möglich ist und nicht erst mit 13.300 EUR.
So oder so wird es schwer, einen rechtlichen Angriffspunkt zu finden.
Sie haben ganz klar die Summe vereinbart und das gilt dann auch.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Wenn am Telefon über die 12.800 EUR gesprochen wurde und sich das dann der Verkäufer notiert hat, so ist dieses bindend (auch mündliche Vereinbarungen können gelten). Im Vertrag steht auch nicht "Gesamtablösung". Es kann nun sein, dass Sie dieses gedacht haben (ggf. Anfechtungsgrund wg. Irrtum, würde aber nicht greifen, da klar über die 12.800 EUR gesprochen wurde) oder aber der Verkäfuer sich geirrt hat (auch ggf. Anfechtungsrecht), aber Sie müssten beweisen, dass das Gespräch so war: Gesamtablösung und der Verkäufer daraufhin dachte, dass dies bereits mit 12.800 EUR möglich ist und nicht erst mit 13.300 EUR.
So oder so wird es schwer, einen rechtlichen Angriffspunkt zu finden.
Sie haben ganz klar die Summe vereinbart und das gilt dann auch.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter