US Führerschein in Deutschland umschreiben mit Zweitwohnsitz in Deutschland

17. März 2017 13:31 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich im im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis aus dem US Staat Washington. Ich lebe seit 2 Jahren in Luxemburg, und bin deutscher Staatsbürger. Weil ich bis jetzt kein Auto hatte, habe ich mich nicht um die Umschreibung meines Führerscheins in einen Luxemburgischen gekümmert. Da ich nun aber ein Auto brauche, möchte ich ihn umschreiben. Die Frist, seinen internationalen, nicht-EU Führerschein in einen luxemburgischen umschreiben zu lassen, ist 12 Monate. Meine Frage: Da ich die Frsit verpasst habe, kann ich mich für einige Monate in Deutschland mit einem Zweitwohnsitz anmelden (zB dort wo meine Eltern wohnen und wo ich vor mehreren Jahren auch gelebt habe), und gleichzeitig in luxemburg gemeldet bleiben, und in Deutschland meinen US Führerschein gegen einen deutschen eintauschen?

17. März 2017 | 15:13

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sofern Sie in Washington State eine „Driver License" erworben haben, wovon ich gemäß Ihren Angaben ausgehe, muss für deren Umschreibung wegen der Nennung in der Anlage 11 zu §§ 28, 31 FeV grundsätzlich keine neuerliche Fahrprüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss aber innerhalb von sechs Monaten nach Begründung eines „ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umgeschrieben werden, um hier weiter ein Kfz führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, dann fällt die Berechtigung, mit dem US-Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen, weg. Eine einmalige Verlängerung dieser Frist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland bestehen soll, § 29 Abs. 1 S. 4 FeV. Für die Umschreibung von US-Führerscheinen gibt es keine Antragsfrist mehr.

Zudem verlangt § 7 FeV für einen „ordentlichen Wohnsitz", dass für gewöhnlich mehr als 185 Tage tatsächlich in Deutschland gewohnt wird, was angesichts des Zeitraums von mehr als einem halben Jahr einem Hauptwohnsitz gleichkommt.

Daher wird es nicht möglich sein, die Fahrerlaubnis auf dem von Ihnen angedachten Weg des Zweitwohnsitzes umschreiben zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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