Ehescheidung und Scheidungsfolgesachen
23. Februar 2017 09:18
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Am 08.07.2013 habe ich mich von meinem Mann getrennt. Darauf hat er mit häuslicher Gewalt reagiert, d.h. er wollte mich, unsere 3 Kinder und meine Mutter umbringen und ist zu diesem Zweck gewaltsam in die Wohnung meiner Mutter eingedrungen. Wir konnten rechtzeitig und bevor die Polizei kam fliehen. Wir haben Anzeige erstattet. Als Folge darauf wurde ihm für 6 Monate der Kontakt mit uns untersagt und er durfte sich uns auch nicht nähern. Das Trennungsjahr musste trotzdem eingehalten werden. Nach 6 Monaten wurde auf Antrag meines Mannes die Bannmeile aufgehoben. Hierfür gab es eine Gerichtsverhandlung. Mein Mann hat der Scheidung widersprochen und aus diesem Grund wurde die Frist auf 3 Jahre verlängert. Wir haben ein gemeinsames Geschäft geführt. Die Unterlagen hierzu waren fast alle bei mir. Da er sich nie um die wichtigen Dinge wie Schriftverkehr und Buchhaltung gekümmert hat. Ich habe weiterhin versucht, so gut wie möglich mich darum zu bemühen, dass das Geschäft weiterlaufen kann. Ich habe sehr viel Geld und Sicherheiten in das Geschäft meines Mannes gesteckt. Im Sommer 2015 wurde ich dann von seiner Rechtsanwältin aufgefordert, die Unterlagen zurück zu geben. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen, trotzdem gab es wieder eine Gerichtsverhandlung, in der der Richter feststellen konnte, dass ich alles ordnungsgemäß zurückgegeben hatte. Im gleichen Zug hat mein Mann Strafanzeige gegen mich gestellt. Ich hätte im Hinblick auf einen Kredit seine Unterschrift gefälscht. Tatsache ist, dass er des Öfteren seine Unterschrift wechselt. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Inzwischen hatte uns die Bank ein Darlehen aufgekündigt. Mein Mann hatte das Geschäft soweit herunter gewirtschaftet und auch der Bank mit allen möglichen nicht haltbaren Anzeigen und Gerichtsverfahren gedroht. Es gab nur die Möglichkeit diesen Kredit mit der Lebensversicherung meines Mannes zurück zu bezahlen. Damit dies auch geschieht, bin ich in Absprache mit meinem Anwalt auf die Forderung der Anwältin meines Mannes darauf eingegangen, dass Scheidungsverfahren still zu legen. Im Oktober 2016 habe ich meinen Anwalt darum gebeten, dieses wieder aufzunehmen, um die Sache endlich abzuschließen. Erst jetzt und auf mein Drängen, hat er sich wieder mit der Sache beschäftigt. In einem Schreiben hat er mir erklärt, dass die Ehescheidung und Folgesachen, sprich auch Vermögensauseinandersetzungen und der Versorgungsausgleich gemeinsam verhandelt werden müssen. Dies ist aber einfach nicht möglich, weil mein Mann zu keiner Einigung bereit ist und der Scheidung widerspricht. Ich von meiner Seite aus bin inzwischen mit allem einverstanden, nur damit ich endlich geschieden werden kann. Was geschieht in so einem Fall. Nach allem was vorgefallen ist, muss es doch möglich sein, dass es von richterlicher Seite aus ein Urteil gefällt werden kann oder dass Scheidung und die Scheidungsfolgesachen getrennt verhandelt werden können.