droht mir ein internationaler haftbefehl?
Hallo erstmal,eine etwas schwierige Frage.
Also ich bin 19 und habe demnächst eine Verhandlung wegen KV.
Dabei sollen wir zu fünft einen anderen jugendlichen verprügelt haben. Er hat eine blutige Lippe davon getragen. Die Sachlage ist eigentlich nicht eindeutig, keine der beschulditgen hat wohl eine Aussage gemacht und der angeklagte konnte auf lichtbildern niemanden identifizieren lediglich eine Zeugin soll die gesichtszüge eines Täter wiedererkannt haben (naja).
Leider bin ich schon einschlägig vorbestraft, in 4 fällen wegen immer kleinerer sachen (sachbeschädigung etc). Und habe immer Arbeitstunden bekommen. Das letzte Urteil ist 2 Jahre her, die Tat an sich liegt 1,5 Jahre zurück.
Ich verdiene mit onlinepoker mein Geld größtenteils im Internet und will nach südostasien speziell thailand auswandern. Da mir aber evtl eine Bewährungstafe oder evtl Sogar haft droht (wer weiß) ist mir nicht ganz wohl dabei da bei bewärung evlt das auswandern nicht geht und bei b mir natürlich viel geld entgeht. Das onlinepokerökosystem ist natürlich in bewegung. Es ist möglich das in einem jahr die Spiele nicht mehr so profitabel sind wie heute und da poker atm boomt wäre es natürlich sehr schädlich in Zeiten des booms keine möglichkeit zu haben das auzunutzen.
Was würde passieren wenn ich mich zur Verhandlungszeit sagen wir in thailand aufhalte und ich ergo nicht zur verhandlung erscheine? Was wenn das Gericht weis da sich mich dort aufhalte? Will ja nicht als vermisst gelten. Droht mir ein internationaler haftbefehl? Das Prob mit thailand ist ja, das man alle 60 oder 90 Tage sogenannte visaruns machen muss und somit regelmäßig die Grenze überquert.
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