Umgehung des nachehelichen Unterhalts

| 14. Dezember 2016 19:22 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Meine Eltern sind seit ca.30 Jahren verheiratet.Vor etwa 5 Jahren wurde das Trennungsjahr eingereicht und bisher nicht durchgezogen.Sie sahen sich weiterhin jedes Wochenende, wie zuvor auch.

Nun hat meine Mutter ihm angekündigt dass sie sich endgültig trennen möchte.
Er hat daraufhin gesagt dass er definitiv keinen Unterhalt zahlen wird.Er weiß einen sicheren Weg dies zu umgehen mithilfe von Umzug ins Ausland etc. Ist das als Bluff einzuschätzen oder ist davon auszugehen dass er einen Anwalt hat der sowas mit ihm durchsetzen kann? Gibt es da irgendwelche Schlupflöcher die er für sich nutzen kann?

Meine Mutter hat Existenzängste da sie bis auf die letzten 4 Jahre immer Hausfrau war und auch jetzt aufgrund gesundheitlicher Probleme ihre Arbeit aufgeben muss.
Sie ist eingeschüchtert von seinen Androhungen. Er hebt wohl auch regelmäßig unauffällige, aber recht hohe Mengen von Geld ab. Darf er das?
Zudem möchte er eine sofortige Scheidung im Trennungsfall.Obwohl ja bisher nie räumlich getrennt gelebt wurde. Kriegt er das durchgesetzt? Wir sind alle sehr beunruhigt.
Ich erhoffe mir eine Antwort die ich meiner Mutter so zeigen kann. Damit sie endlich merkt dass er im Unrecht ist.Es tut mir leid dass ich kein höheres Gebot machen kann,aber ich lebe selbst von einem geringen Elterngeld und möchte so gern meiner Mutter helfen.

Sehr geehrte Fragestellerin,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Ihre Mutter sollte sich dringend und kurzfristig einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt vor Ort suchen:

Nach Ihrer Schilderung bestehen nach der Trennung und vermutlich auch nach der Scheidung Unterhaltsansprüche. Diese müssen geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist es möglich, durch einen Umzug ins Ausland die Titulierung und Vollstreckung zu erschweren. In vielen Fällen sind solche Ankündigungen jedoch nur leere Drohungen, da die Unterhaltsschuldner häufig gar nicht bereit sind, dafür alle Brücken hinter sich abzubrechen. Es müssten sämtliche Vermögenswerte und Einkünfte ins Ausland verschoben werden. Die Verletzung von Unterhaltspflichten ist im übrigen auch ein Straftatbestand; ggf. kann also Anzeige erstattet werden, wenn Ihr Vater seine Ankündigung wahrmacht.

Das Trennungsjahr ist einzuhalten. Wenn Ihr Vater die sofortige Scheidung beantragt, muss Ihre Mutter ggf. widersprechen.

Solange Ihr Vater sein eigenes Geld ausgibt, darf er das. Die Grenze ist die sogenannte illoyale Vermögensverschiebung, die die Durchsetzung von Un verhält oder Zugewinn vereitelt. Hier sollte ein Anwalt vor Ort die Details prüfen.

Eine frühe anwaltliche Unterstützung hilft Ihrer Mutter, keine Fehler zu machen und Ihre Interessen effektiv durchzusetzen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Bewertung des Fragestellers 16. Dezember 2016 | 08:14

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Stellungnahme vom Anwalt:

Sehr geehrter Fragesteller,

bei Ihrer Bewertung insbesondere der Ausführlichkeit bitte ich zu berücksichtigen, dass Sie lediglich den Mindesteinsatz ausgelobt haben. Nach den Richtlinien der Plattform ist damit keine detaillierte Antwort geschuldet. Wer lange Ausführungen erwartet, muss andererseits auch bereit sein, eine deutlich höhere Vergütung zu erbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel