Sorgerechtsverfügung

13. Dezember 2016 12:39 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und wir haben ein gemeinsames Kind. Vor der Stiefkindadoption hat meine Frau kein Sorgerecht. ich habe eine Sorgerechtsverfügung verfasst.

Meine Frage: Muss ich die Sorgerechtsverfügung notariell beglaubigen lassen und worauf muss ich dabei sonst noch achten?

13. Dezember 2016 | 13:35

Antwort

von


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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrter Fragensteller,

die Versorgungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst sein, die vollständigen Namen aller Beteiligten enthalten und mit Ort und Datum unterschrieben sein.

Man sollte die Vollmacht aber uU trotzdem beim Notar amtlich hinterlegen, um einen Verlust der Urkunde zu verhindern. Man kann sie natürlich auch bei Gericht hinterlegen.

Beglaubigen muss die Urkunde ein Notar jedenfalls nicht.

Falls ich Ihnen bei der Einschätzung der Rechtslage geholfen habe, freue ich mich über eine Bewertung mit 5,0 . Bei Rückfragen nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

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