Vertrag-/ und ZUsagen nicht erfüllt / Schadenersatz

| 5. Dezember 2016 17:23 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo Anwältinnen und Anwälte !

Wir stagnieren bei der Entscheidungsfindung zu folgendem Sachverhalt :

Firma A (wir) bekamen von Firma B eine gebrauchte automatische Lagereinrichtung angeboten ;
Diese wurde nach mehreren Besuchen vor Ort ( Standort der Anlage in Duisburg ) gekauft und an einen belgischen Kunden weiterveräussert ;
Anmerkung :
HIerbei handelt es sich um relative große Anlagen ( ~ 40x6x20 m) für schweres Stangenmaterial , die für jeden Standort projektiert werden müssen und sich die Kosten im mittleren 6.stelligen Bereich bewegen.
Schriftliche ZUsage + Rechnung vorhanden, am Tag vor Absenden der geforderten Avalbürgschaft wurde uns mitgeteilt ,dass sich der jetzige Besitzer doch nicht zum Verkauf entschieden hat .
ZU diesem Zeitpunkt war schon alles geplant , organisiert und teils projektiert (Zeichnungen , Personal...) auch beim unserem Kunden .
Nachdem wir B unsere Kosten anhand einer Belastungsanzeige mitteilten , wurden wir vertröstet resp. angeboten ,dass wir beim nächsten Projekt "alles" reinrechnen könnten .
Hier war es dann so(Standort der Anlage in Padua , Italien) , dass ebenso VOR Ort alle Informationen von uns aufgenommen und mit Organisation / Planung / Projektierung begonnen wurde .
Nachdem auch hier die anfänglichen Gespräche / ZUsagen usw. positiv waren , haben wir - nach Wochen Unerreichbarkeit bzw. ohne Info - von Dritten erfahren müssen ,dass auch dieses Projekt gestorben ist .

Wir haben B Belastungsanzeigen geschickt , die jedoch nicht mal beantwortet vernünftig werden .
Macht es hier SInn die Belastungsanzeigen ( ~20T€) gerichtlich eintreiben zu lassen ?

Danke für´s Lesen :)

5. Dezember 2016 | 18:05

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Spiegelbildlich zu den Belastungsanzeigen dürften Ihnen Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Verschuldens bei Vertragsanbahnung zustehen. Diese können auch gerichtlich geltend gemacht werden, was angesichts des Umstands, dass B die Forderung offenbar anerkannt hat, schnell möglich sein dürfte. Wie sinnhaft dies ist, kann im Rahmen dieser Plattform nicht abschließend beurteilt werden, da mir z.B. nicht bekannt ist, wo B ihren Sitz hat (Inland/Ausland) und wie es um die Zahlungsfähigkeit B´s gestellt ist, denn es sollte vermieden werden, über die Prozesskosten weiteres „gutes Geld" zu investieren, um feststellen zu müssen, dass B etwa insolvent ist.

Ich rate Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. Dezember 2016 | 08:44

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