Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie können bei der zuständigen Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Dieser läge aber nur vor, wenn es zu einem Schaden gekommen ist. Das heißt, ist das Auto auch im kaputten Zustand seine 1500 € Wert, so läge kein Schaden vor und das Verfahren würde eingestellt werden.
Problematisch ist auch, dass Aussage gegen Aussage steht, wenn Sie keine Zeugen bei dem Kauf dabei hatten.
Eine Strafanzeige übt aber unter Umständen Druck auf den Verkäufer aus.
Zivilrechtlich haben Sie die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert. Bezüglich eines Schadens dürfte dies unstreitig sein. Beim Autokauf kann aus meiner Sicht aber auch ein Mangel vorliegen, wenn Sie die erforderlichen Papiere, z.B. einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag nicht erhalten.
Im übrigen haften Sie nicht unbedingt für Schäden an Ihrem Fahrzeug. Wenn Sie Verbraucher (Privatmann) sind und ein Auto an den Händler verkaufen, ist regelmäßig die Mängelhaftung ausgeschlossen.
Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der den Verkäufer anschreibt und alle weiteren Schritte einleitet.
Sollten Sie kein Geld für einen Anwalt haben, so besteh die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
vielen Dank für die schnelle, gut verständliche Antwort! Könnten Sie einen Brief für mich schreiben? Was würde das kosten?
Grüße
Gerne kann ich für Sie tätig werden.
Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an mich.
Die Angaben finden Sie in der Rechnung oder auf der Seite von frag-einen-Anwalt.de.