Eigentum Grundstück und Haus unterschiedliche Anteile

| 22. Oktober 2016 11:09 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Wie kann ich die unterschiedlichen Eigentumsanteile an einem Grundstück und einem darauf zu bauenden Haus, das ich gemeinsam mit meiner Partnerin besitze, rechtlich festhalten, auch im Falle einer späteren Heirat?

Der Eigentümer des Grundstücks ist in der Regel auch Eigentümer des darauf gebauten Hauses. Eine Lösung könnte darin bestehen, eine Quote für das Grundstück und das Haus zu bilden, die den jeweiligen finanziellen Beiträgen entspricht, und diese ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Meine Eltern haben ein Grundstück abzugeben. 60/100 Teile werden mir geschenkt. 40/100 Teile werden meine unverheiratete Partnerin und ich käuflich von meinen Eltern erwerben. Der geschenkte Teil soll alleine mir gehören, der gekaufte Teil meiner Partnerin und mir zu gleichen Teilen.

Auf das Grundstück wollen meine Partnerin und ich ein Haus bauen. Das Haus soll uns beiden zu gleichen Teilen gehören.

Alle Aufwendungen sind per gemeinsamem Bankdarlehen finanziert.

Nach meinem Verständnis ist der Eigentümer des Grundstücks gleichzeitig Eigentümer des Hauses, da das Haus baulich fest mit dem Grundstück verbunden ist.

Wie lassen sich die abweichenden Eigentumsanteile von Haus und Grundstück sinnvoll und rechtsverbindlich festhalten? Die Anteile sollen auch nach einer Heirat unverändert bleiben.

22. Oktober 2016 | 12:31

Antwort

von


(175)
Rankestraße 21
01139 Dresden
Tel: 0351 - 479 60 900
Web: https://www.ra-tautorus.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

"Nach meinem Verständnis ist der Eigentümer des Grundstücks gleichzeitig Eigentümer des Hauses, da das Haus baulich fest mit dem Grundstück verbunden ist."

Dies ist richtig. Eine andere Lösung (Erbpacht) ist nicht wirtschaftlich.

Sie sollten sich demnach überlegen, ob Sie nicht eine Quote für Grundstück mit Haus je nach eingebrachten Finanzanteilen bilden und dies ins Grundbuch eintragen lassen.

Die 60% Schenkung durch Ihre Eltern kann dabei im Einvernehmen als entsprechender Finanzierungsanteil betrachtet werden.


Die spätere Heirat führt in der Regel zur Zugewinngemeinschaft, welche die Eigentumsverhältnisse am Grundstück nicht verändert.

Die Grundstückseigentümer haben unabhängig vom Zugewinnausgleich jeweils die Möglichkeit, über ihren Anteil am Grundstück zu verfügen. Zudem können die jeweiligen Gläubiger diesen Bruchteil am Grundstück belasten, ebenso wie jeder Bruchteilseigentümer.

Etwas anders sieht dies bei Gütergemeinschaft aus.

Hinweis:
Falls Sie meinen, mit einer höheren Quote am Grundstück ein Bestimmungsrecht bei einer ggf. späteren Trennung zu haben, täuscht dies.

Wenn Sie das Grundstück in Ihrem Familieneigentum dauerhaft behalten wollen, lassen Sie sich ein Vorkaufsrecht für alle (!) Verkaufsfälle am gesamten Grundstück eintragen.

Sie können auch für andere Personen z.B. Ihr Kind ein nachrangiges Vorkaufsrecht einräumen, da Ihr Vorkaufsrecht mit Ihrem Ableben oder der ersten Ausübung endet.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Unsere Kanzlei vertrit Sie bundesweit.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Heiko Tautorus

Bewertung des Fragestellers 24. Oktober 2016 | 09:12

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