Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Niemand kann Sie dazu zwingen eine Reha-Therapie anzutreten. Allerdings kann dies auf die weitere Krankengeldzahlung Einfluss haben. So kann die Krankenkasse aufgrund der fehlenden Mitwirkung das Krankengeld streichen. Aber nicht für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft.
Da Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, kann das Versicherungsverhältnis nur aus den in § 190 SGB V
aufgelisteten Gründen enden. Ein Nichtantritt der Reha-Maßnahme ist dort nicht gelistet. Daher brauchen Sie sich in dieser Hinsicht keine Sorgen zu machen.
Sollte die Krankenkasse Ihnen weder erwarten kündigen so empfehle ich Ihnen einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen. Hiezu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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