Reha Konsequenzen

| 21. Oktober 2016 14:50 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Ich war nun 1 Jahr krank ( psych.) und habe intensiv an meiner Gesundung gearbeitet (Therapie, Psychiater etc.). Die KK hat mich aufgefordert einen Reha antrag zu stellen. MEine Psych. sagte, dass ich diesen auch stellen muss. Also gestellt. da meine GEsundung aber schon fortgeschritten war, befand ich mich bereits auf Arbeitsplatzsuche. Nun habe ich einen guten Arbeitsplatz gefunden. Ich habe sofort der Krankenkasse bescheid gegeben, dass die REha nicht mehr notwenig sei. Vorher habe ich mit der REntenversicherung gesprochen und mich dort erkundigt, ob ich den Antrag zurücknehmen könnte. Diese sagte mir, dass könne nur die KK. ich habe drei Wochen nichts von der KK gehört. Das war psych. sehr belastend, da ich ja nun nicht (habe 6 MOn Probezeit) meinem Arbeitgeber gleich mit einer Reha kommen wollte. ICh will den Job behalten!!! Fühle mich wohl. Habe erneut bei der KK angerufen und gefragt ob der Antrag nun zurückgenommen sei. Man sagte mir, dass dies in der Teamsitzung besprochen würde. Nun habe ich erfahren, dass sie die Reha weiter für wichtig erachten. ICh möchte aber nicht zur REha. Da ich die Reha nicht antreten will, habe ich auch den aktuellen BEfundbericht nicht zur Rentenversicherung geschickt ( dachte das sei unnötig, weil ich eine REha zur TEilhabe unsinng finde - ich nehme ja wieder teil). Nun bekomme ich von dem Rentenversicherungsträger eine Mitteilung, dass die Reha aufgrund §§ 60 ff SGBI abgelehnt wurde.
Nun meine Frage. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen weil ich a) §§60 nicht eingehalten habe und b) die Reha nicht antrete.
Muss ich jetzt 12 monate Krankengeld zurückzahlen? Werfen sie mich aus der KRankenkasse raus? Nimmt mich dann eine andere Versicherung?
Ich find es schon erstaunlich...da arbeitet man 12 Monate an seiner GEsundung und nun werde ich so unter Druck gesetzt, dass ich glauben könnte man möchte gar nicht, dass ich gesund bleibe und wieder arbeiten gehe.
Mit welchen Konsequenzen hätte ich schlimmsten Falls zu rechnen? Danke für die Antwort

25. Oktober 2016 | 08:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Niemand kann Sie dazu zwingen eine Reha-Therapie anzutreten. Allerdings kann dies auf die weitere Krankengeldzahlung Einfluss haben. So kann die Krankenkasse aufgrund der fehlenden Mitwirkung das Krankengeld streichen. Aber nicht für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft.

Da Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, kann das Versicherungsverhältnis nur aus den in § 190 SGB V aufgelisteten Gründen enden. Ein Nichtantritt der Reha-Maßnahme ist dort nicht gelistet. Daher brauchen Sie sich in dieser Hinsicht keine Sorgen zu machen.

Sollte die Krankenkasse Ihnen weder erwarten kündigen so empfehle ich Ihnen einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen. Hiezu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

Bewertung des Fragestellers 27. Oktober 2016 | 13:02

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