Neue Tupperware mangelhaft - keine Nachbesserung

| 14. September 2016 22:49 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe auf einer Tupperparty von einer "Partymanagerin" einen Spätzlehobel ("Spätzleria") für knapp 20 Euro gekauft. Die Bestellung wurde einige Wochen nach der Tupperparty ausgeliefert und ich habe am gleichen Tag mit dem beigelegten Heftchen Spätzle gekocht. Der Spätzlehobel wird einfach auf den geöffneten, mit kochendem Wasser gefüllten Topf auf dem Rand aufgelegt. Natürlich muss der Herd weiter eingeschaltet bleiben, damit das Wasser am kochen bleibt sonst hat man nur noch einen großen Klumpen Spätzle.

Nach ein paar Minuten fiel mir auf, dass der Spätzlehobel (wie alles von Tupper aus Plastik) am Topfrand ganz weich wurde und sich mein Marken-Kochtopf in die Spätzleria eindrückte. Das war so arg, dass ich beim runternehmen der Spätzleria vom Kochtopf sogar mühe hatte, die Plastikreste vom Topfrand zu kratzen.

Damit ist der Spätzlehobel nicht mehr brauchbar, man kann ihn nicht mehr auf einen Topf auflegen.

Ich habe das dann der Gastgeberin zurück gebracht (nach 2 Tagen), nachdem diese mir die Handynummer der Tupperberaterin (Partymanagerin) gegeben hatte und ich dieser Bilder von dem defekt geschickt hatte.

Nun hat die Partymanagerin das Ding dreieinhalb Wochen (!) zur Begutachtung gehabt und schickt mir heute eine Whatsapp, dass sie alles versucht hat, aber leider sei das ein Kundenverschulden und es wird nicht umgetauscht. Ich könne weiteres mit der Bezirkshandlung klären. Auf meine Bemerkung, dass sie der Verkäufer sei und sich um den Mangel kümmern muss hat sie verneint, Tupperware sei der Verkäufer. Auf meine Frage wer rechtlich gesehen genau der Verkäufer sei erhielt ich nur die Telefonnummer der Leiterin der Bezirkshandlung.

Ich habe schon einen Verdacht, warum das Teil zu heiß wurde. Ich habe einen Gasherd. Und da wird es möglicherweise viel heißer, als auf Induktion oder Ceran. Aber ich habe mir das Heftchen mehrmals intensiv durchgelesen, es stehen keine erlaubten oder nicht erlaubten Herdarten drin. Beim Kochen habe ich mich exakt an die Fotos und Beschreibung in der Anleitung gehalten, das Teil hatte ich ja zum ersten mal in Gebrauch und wußte nicht wie es geht.

Was kann ich nun tun, um ein neues zu bekommen? Reparieren kann man das verschmolzene Ding nicht. Oder sie sollen mir das Geld wieder geben. Mich ärgert nur die Behauptung, dass ich etwas falsch gemacht hätte und es deswegen nicht anerkannt wird. Das stimmt einfach nicht.

14. September 2016 | 23:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Tupperberaterinnen sind in der Regel Handelsvertreter, die in fremdem Namen und für fremde Rechnung arbeiten. Eigentlicher Verkäufer ist daher regelmäßig Tupperware, Gewährleistungsrechte sollten Sie daher gegenüber Tupperware geltend machen. Schauen Sie aber zur Sicherheit noch einmal auf die Rechnung, die Sie erhalten haben. Dort steht Ihr konkreter Vertragspartner.

Wenn Sie sich bei der Nutzung des Hobels an die Anleitung gehalten haben und es keine besonderen Hinweise bzgl. eines Gasherdes gab, ist die Ware mangelhaft. Sie haben daher grundsätzlich ein Recht auf Reparatur oder Neuware. Reparatur dürfte in Ihrem Fall ausscheiden. Ob Neuware sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der Hobel überhaupt für Gasherde benutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, käme auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlung des Kaufpreises in Betracht.

Schildern Sie dem Verkäufer schriftlich den Vorgang und verlangen Sie unter Fristsetzung von 2 Wochen die Lieferung eines neuen Hobels, der auch für Gasherde geeignet ist und hilfsweise Rückzahlung des Kaufpreises.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 18. September 2016 | 20:01

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