Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tupperberaterinnen sind in der Regel Handelsvertreter, die in fremdem Namen und für fremde Rechnung arbeiten. Eigentlicher Verkäufer ist daher regelmäßig Tupperware, Gewährleistungsrechte sollten Sie daher gegenüber Tupperware geltend machen. Schauen Sie aber zur Sicherheit noch einmal auf die Rechnung, die Sie erhalten haben. Dort steht Ihr konkreter Vertragspartner.
Wenn Sie sich bei der Nutzung des Hobels an die Anleitung gehalten haben und es keine besonderen Hinweise bzgl. eines Gasherdes gab, ist die Ware mangelhaft. Sie haben daher grundsätzlich ein Recht auf Reparatur oder Neuware. Reparatur dürfte in Ihrem Fall ausscheiden. Ob Neuware sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der Hobel überhaupt für Gasherde benutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, käme auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlung des Kaufpreises in Betracht.
Schildern Sie dem Verkäufer schriftlich den Vorgang und verlangen Sie unter Fristsetzung von 2 Wochen die Lieferung eines neuen Hobels, der auch für Gasherde geeignet ist und hilfsweise Rückzahlung des Kaufpreises.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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