Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kommt eine Vertretung in Betracht. beachten Sie aber bitte, dass die gesetzlichen gebühren des Anwaltes nicht unterschritten werden dürfen. daher muss im Klageverfahren ein Abrechnung nach den Bestimmungen des RVG erfolgen, dies kann mit dem Erfolgshonorar verknüpft werden.
Ich bin gerne bereits, hier weiter für Sie tätig zu werden, wenden Sie sich dazu bitte an meine Kanzlei (Daten im Profil hinterlegt).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Steininger,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Können Sie mir bitte in Wert nennen, wie hoch die gesetzlichen gebühren des Anwaltes sind, die nicht unterschritten werden dürfen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren sind vom Gegenstandswert abhängig.
Diesen kenne ich nicht genau.
Sie können die Gebühren aber selbst berechnen, zum Beispiel hier:
http://rvg.pentos.ag
Mit freundlichen Grüßen